Ich möchte mit einer AMTSANGELEGENHEIT AN DIE ÖFFENTLICHKEIT gehen - wie ist das zu gestalten?
Hi,
es handelt sich dabei um die nahezu peinliche weise in der eine eingereichte dienstaufsichtsbeschwerde "bearbeitet" wird. Ignoranz, desinteresse und inkompetenz an unverschämtheit/zumutung grenzend - bei allem respekt, da muß ich mich doch fragen, wozu es überhaupt die KRM (kundenreaktionmanagement)-abteilungen gibt, bzw. wofür sie aus öffentlichen geldern finanziert werden?????????
Dass eine dienstaufsichtsbeschwerde bekannterweise (sogar gem. Wiki-beschreibung !?! ) der "3F-Regel: formlos, fristlos, fruchtlos" unterliegt, ist mir bekannt. Darauf verlassen sich auch vollkommen die dafür zuständigen stellen und erlauben sich noch zusätzlich auf einem herum zu trampeln.
Ich würde (in meiner angelegenheit, die nachvollziehbaren + ernsthaften grund dazu gibt) das nicht einfach so hinnehmen und würde versuchen, wenn auch mit wenig chancen dadurch großartig etwas daran zu ändern, die herrschaften auf ihren sicheren, bequemen, warmen beamtensessel ein wenig zu rütteln... sie aus ihrem süßen, gut bezahlten schlaf zumindest kurzzeitig zu wecken...
Daher meine frage an euch - kann mir jemand mit gebrauchbaren informationen diesbezüglich helfen? Danke für eure (ernst gemeinten) antworten! :-)