Rückgabe der Wohnungsschlüssel?
was kann man machen, wenn die Wohnungsschlüssel nach beendetem Mietverhältnis und Auszug nicht zurückgegeben werden?
was kann man machen, wenn die Wohnungsschlüssel nach beendetem Mietverhältnis und Auszug nicht zurückgegeben werden?
schleich_er
Beste Antwort
In dem Fall wird ja wohl auch keine ordnungsmäßige Wohnungsübergabe stattgefunden haben. Also: die Wohnung von einem Schlüsseldienst öffnen lassen und das Schloß austauschen lassen (evtl. die Schlösser für Haus- und Wohnungstür, falls es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt). Dann die Wohnung sorgfältig inspizieren (unter Anwesenheit eines neutralen Zeugen). Mängel dokumentieren und dann beseitigen lassen und die Kosten für neue Schlösser und Renovierung von der Kaution abziehen, bevor diese erstattet wird.
Nachtrag: Alle Aufforderungen und Bitten um Schlüsselrückgabe nutzen dem Vermieter herzlich wenig, wenn am nächsten Tag der Nachmieter auf der Matte steht und auf Erfüllung seines Mietvertrages pocht. (Sowas soll's geben)
Sprendlinger
Wohnungen sollten mit einem Ãbergabeprotokoll zurück gegeben werden. Solange der Mieter die Schlüssel behält muss er auch Miete zahlen Du kannst Ihn nur auffordern am ....zur Ãbergabe zu erscheinen. Der Rest ist Anwaltssache
Lord Wapping
Die Kaution bis zur Rückgabe der Schlüssel ein behalten.
Hausverwalter
Wurden die Wohnungsschlüssel nicht zurückgegeben ist das Mietverhältnis nicht beendet, da keine Ãbergabe stattgefunden hat.
Wohnt der Mieter nicht mehr dort, muss man einen Nutzungsausfall prüfen. Dieser kann mehr oder gleich hoch der Miete sein.
Tauscht man die Schlösser aus, kann nur bis dahin Nutzungsausfall oder Miete verlangt werden, weil ab diesem Zeitpunkt der Vermieter wieder Zugang zum Objekt hatte und somit weiter vermieten kann.
Anonym
Schlösser austauschen und dem Vormieter in Rechnung stellen, notfalls ihn auf Zahlung Verklagen.
ff