Jugendschutzgesetz: Dürfen wir ja oder nein? Wenn ja, wie lange?
Hallo!
Wir wollen, in einer Gruppe von ca, 7 Jugendlichen, auf eine Art Konzert in einem Tanzclub, in ihm ist auch ein Restaurant und ein Café/Bar.
Auf dem Flyer stand keine Altersbegrenzung, Beginn 21 Uhr. Ich habe schon im Jugendschutzgesetz nachgelesen und bin mir nicht 100%ig sicher, also frage ich mal hier nach :)
§ 4 Gaststätten
(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr bis 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
§ 5 Tanzveranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
Meiner Meinung nach, dürften wir , bis 24 Uhr, dahin.. Was meint ihr?
Wir sind frische Jugendliche:D Also 14