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Jugendschutzgesetz: Dürfen wir ja oder nein? Wenn ja, wie lange?
Hallo!
Wir wollen, in einer Gruppe von ca, 7 Jugendlichen, auf eine Art Konzert in einem Tanzclub, in ihm ist auch ein Restaurant und ein Café/Bar.
Auf dem Flyer stand keine Altersbegrenzung, Beginn 21 Uhr. Ich habe schon im Jugendschutzgesetz nachgelesen und bin mir nicht 100%ig sicher, also frage ich mal hier nach :)
§ 4 Gaststätten
(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr bis 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
§ 5 Tanzveranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
Meiner Meinung nach, dürften wir , bis 24 Uhr, dahin.. Was meint ihr?
Wir sind frische Jugendliche:D Also 14
8 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Interessant, ihr seid 7 Jugendliche.
Für die Antwort ist es egal, ob 1, 2, 7 oder 777 Jugendliche!
ABER: das Alter wäre interessant!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn ihr über 16 seid, bis 24:00 - aber wenn der Wirt sagt "nicht bei mir", dann habt ihr Pech gehabt.
- vor 1 Jahrzehnt
Alle ab 16 Jahren dürfen bis 24 Uhr da bleiben. Alle unter 16 Jahren dürfen nicht rein.
Vielleicht findest du ja eine Telefonnummer von der Bar und fragst da einfach mal nach, denn wenn die da ihre eigenen Regeln haben, ist es ziemlich egal, was wir dazu sagen...
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
wenn ihr 16 seid bis 24 uhr, wenn nicht dann gar nicht.
wenn ihr volljährige dabei habt können eure eltern die als erziehungsbeauftragte einsetzen, ein gesetzlich verpflichtendes formular gibt es dafür nicht. ein beispiel einer solchen erklärung gibt es hier: http://www.f-t-c.de/buttons/K17Jugendschutz.pdf
damit gibt es dann zumindest keine probleme mit dem juschg.
selbstverständlich ist es aber sache des wirtes ob er euch reinlässt, egal ob ihr 16 seid oder einen erziehungsbeauftragten dabei habt. er ist grundsätzlich nicht gezwungen irgendjemanden reinzulassen. also ruft lieber vorher an und fragt wie das dort gehandhabt wird.
wenn ihr 14 seid braucht ihr auf jeden fall einen erziehungsbeauftragten. ohne darf der wirt euch nicht reinlassen, sonst muss er wenn die bullen das mitkriegen eine empfindliche strafe zahlen.
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- ichbinichLv 5vor 1 Jahrzehnt
Da steht die Antwort:
Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden
Sollte aber einer von Euch über 18 Jahre alt sein und durch die Elternteile als Sorgeberechtigt beauftragt werden (schriftlich) könntet Ihr auch länger sofern der Veranstalter das gestattet.
- Joachim LLv 4vor 1 Jahrzehnt
Ihr dürft bis 24 Uhr.
AuÃer der Veranstalter sagt, er will keine Minderjährigen da haben...
...hatte ich auch schon :(
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Altersbegrenzungen müssen auch nicht angesagt werden, die ergeben sich klar aus den Gesetzen des Jugendschutz. Ab 16 ist der Aufenthalt bis 24 Uhr gestattet. Bei Kids unter 16 geht ohne Erziehungsberechtigte nichts. Was sich da noch auswirken kann ist der Hausherr, der kann klar Jugendlichen den Eintritt verbieten.
- Ella la bellaLv 6vor 1 Jahrzehnt
Auf dem Flyer steht keine Altersbegrenzung, dann dürft Ihr demnach.
Zur Sicherheit Flyer mitnehmen.
Ob es Eure Eltern erlauben ist allerdings ein anderes Problem.