Kindergelderhöhung nicht für Harz4?

Gibt es die Möglichkeit dagegen beim Bundesverfassungsgericht vorzugehen.
Ich finde dieses Vorgehen, das Harz4-Empfängern die Kindergelderhöhung abgezogen wird, gegen den Gleichstellungsgrundsatz verstösst und genau die Kinder trifft, die schon am ärmsten dran sind.

willou2010-01-24T03:20:39Z

Beste Antwort

Im alten Sozialhilferecht (BSHG) - also vor der Zeit des heute
"Hartz IV " genannten SGB II - Recht gab es einmal eine
Kindergelderhöhung, die tatsächlich NICHT auf die Sozialhilfe
angerechnet wurde.

Eines dieser seltenen Male, wo ein kluger Gedanke nicht
durch absurdes politisches Denken verhindert wurde. Denn
selbstverständlich ist es ein enormer Widerspruch, dass
eine Kindergelderhöhung ausgerechnet den ärmsten
Kindern (Familien) nicht zugute kommt.

Es würde hier viel zu weit führen, die komplizierte Begründung
aus der gesetzgebenden Politik zu zitieren, warum nach deren
Logik Kindergeld als Einkommen (incl. Erhöhung) angerechnet
wird. Das geht ja soweit, dass Politiker ernsthaft behaupten,
dass Kinder in "Hartz IV" ja sehr viel mehr als Kindergeld
bekommen würden (durch den Regelsatz).

Wir haben in Deutschland (und in weiten Teilen der westlichen
Welt) ein sehr altes, sehr zentrales Problem. Unendlich viel
ist der Gesellschaft wichtiger als Kinder. Was dazu führt, dass
westliche Gesellschaften grundsätzlich kinderfeindlich sind.

Glücklicherweise - vereinfacht gesagt - gibt es in vielen
Menschen immer noch ein starkes menschliches Gefühl
- wir nennen es Liebe - das auch dazu führt, dass immer
noch kinder geboren werden.

Kindergelderhöhung für die Kinder von Millionären und außer-
dem sehr wohlhabenden Menschen (es sei ihnen gegönnt :-)))
und KEINE Kindergelderhöhung für arme Kinder und Familien
in Armut - es hat eine geradezu riesige innere Logik, dass
dies absurd und damit falsch ist.

Noch etwas aus der Praxis: Leider macht ein gerichtliches Vor-
gehen keinen Sinn (alle Ansätze dazu sind gescheitert), weil
es sich um ein klares Gesetz handelt, dass auch Gerichte
berücksichtigen müssen. Und gerade in Gerichten sitzen
auch jene parteipolitisch geprägten Richter, die aufgrund der
Systematik es für richtig halten, dass Kindergelderhöhungen
den ärmsten Kindern nicht zugute kommen. Leider !!

Peter K2010-01-24T06:56:53Z

Das Kindergeld wird in der erhöhten Form an alle ausgezahlt - Lohn- und Gehaltsempfängern wird dabei nichts angerechnet - Beziehern von staatlichen Transferleistungen bleibt aufgrund der
gesetzlichen Vorgaben ( Einkommensanrechnung) leider nichts von der Erhöhung -

primal eins2010-01-24T06:15:31Z

Ohne Zweifel ist es ein Witz von Kindergelderhöhung zu sprechen, wenn das Mehr wieder ins Staatssäckel zurückfließt. Auch Arbeitnehmer, die nicht von Arbeitslosigkeit betroffen sind, müssen "leiden". Glaub mir, manche könnten die vollen 20 € pro Kind gut gebrauchen!

Kindergeld ist definiert als staatliche Leistung, die nichts mit dem U n t e r h a l t s bedarf des Kindes zu tun hat. Und da liegt der Hase im Pfeffer: Kindergeld gilt bei ALG2-Beziehern als Einkommen des Kindes!

Dann wird’s (krampfhaft und praxisfern) logisch: Die Kinder haben ein Einkommen, das mit den ALG2-Leistungen verrechnet wird. So geschehen bei bisherigen Kindergelderhöhungen und auch früher bei der Sozialhilfe.

Vor diesem Hintergrund wirst du mit einer gerichtlichen Klage keine Chance haben, obwohl diese ganze Konstruktion absurd ist.

In meinen Augen krankt vieles daran, dass Gleichheit = Gerechtigkeit begriffen wird. Das ist es nämlich nicht. Gerechtigkeit = gleiche Chancen . . . das fänd ich sinnvoll . . . vor allem, wenn’s um Kinder geht.

Noch was: Nur diffamierend finde ich es . . . nicht nur seitens der Politiker, sondern auch hier im Clever-Land! . . . immer genau den ALG2-Bezieher vorzuführen, der Kindergeld in Zigaretten, Alk und moderne Hightech-Geräte umsetzt . . .

. . . um so die Schuld auf die Eltern abzuwälzen, wenn der „Sozial“-Staat seine Kinder unter dem Existenzminimum aufwachsen lässt.

@Peter: „. . . Lohn- und Gehaltsempfängern wird dabei nichts angerechnet . . .“ stimmt bedingt. Aufgrund der . . . dir bestimmt bekannten . . . „Günstigerprüfung“ und der Progression des Einkommenssteuertarifs profitieren Geringverdiener weitaus weniger von der neuen Kindergeldregelung als reiche Eltern.

Details:

http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Besserverdiener-bekommen-mehr-article581911.html

Christian2010-01-24T04:17:24Z

es gibt die möglichkeit doch ohne eine breite unterstützung wird man nicht dagegen ankommen...leider

Anonym2010-01-24T03:29:44Z

Was wollen diese Hartz IV-Proleten mit noch mehr Kindergeld? Es gilt doch die Eliten zu fördern
und deshalb ist es allein angebracht Akademikern und Besserverdienern Zuschläge für die Kinder zu zahlen.
Wer jetzt meint ich wäre zynisch, irrt, denn dieser Mist stammt nicht aus meinem Schnabel, sondern ist die Politik, die von unserer ach so christlichen und sozialen Bundesregierung propagiert wird.

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