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Kindergelderhöhung nicht für Harz4?

Gibt es die Möglichkeit dagegen beim Bundesverfassungsgericht vorzugehen.

Ich finde dieses Vorgehen, das Harz4-Empfängern die Kindergelderhöhung abgezogen wird, gegen den Gleichstellungsgrundsatz verstösst und genau die Kinder trifft, die schon am ärmsten dran sind.

10 Antworten

Bewertung
  • willou
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Im alten Sozialhilferecht (BSHG) - also vor der Zeit des heute

    "Hartz IV " genannten SGB II - Recht gab es einmal eine

    Kindergelderhöhung, die tatsächlich NICHT auf die Sozialhilfe

    angerechnet wurde.

    Eines dieser seltenen Male, wo ein kluger Gedanke nicht

    durch absurdes politisches Denken verhindert wurde. Denn

    selbstverständlich ist es ein enormer Widerspruch, dass

    eine Kindergelderhöhung ausgerechnet den ärmsten

    Kindern (Familien) nicht zugute kommt.

    Es würde hier viel zu weit führen, die komplizierte Begründung

    aus der gesetzgebenden Politik zu zitieren, warum nach deren

    Logik Kindergeld als Einkommen (incl. Erhöhung) angerechnet

    wird. Das geht ja soweit, dass Politiker ernsthaft behaupten,

    dass Kinder in "Hartz IV" ja sehr viel mehr als Kindergeld

    bekommen würden (durch den Regelsatz).

    Wir haben in Deutschland (und in weiten Teilen der westlichen

    Welt) ein sehr altes, sehr zentrales Problem. Unendlich viel

    ist der Gesellschaft wichtiger als Kinder. Was dazu führt, dass

    westliche Gesellschaften grundsätzlich kinderfeindlich sind.

    Glücklicherweise - vereinfacht gesagt - gibt es in vielen

    Menschen immer noch ein starkes menschliches Gefühl

    - wir nennen es Liebe - das auch dazu führt, dass immer

    noch kinder geboren werden.

    Kindergelderhöhung für die Kinder von Millionären und außer-

    dem sehr wohlhabenden Menschen (es sei ihnen gegönnt :-)))

    und KEINE Kindergelderhöhung für arme Kinder und Familien

    in Armut - es hat eine geradezu riesige innere Logik, dass

    dies absurd und damit falsch ist.

    Noch etwas aus der Praxis: Leider macht ein gerichtliches Vor-

    gehen keinen Sinn (alle Ansätze dazu sind gescheitert), weil

    es sich um ein klares Gesetz handelt, dass auch Gerichte

    berücksichtigen müssen. Und gerade in Gerichten sitzen

    auch jene parteipolitisch geprägten Richter, die aufgrund der

    Systematik es für richtig halten, dass Kindergelderhöhungen

    den ärmsten Kindern nicht zugute kommen. Leider !!

  • vor 1 Jahrzehnt

    das ist eine gute Idee, denn die Erhöhung sollte doch denen zu gute kommen, die es auch wirklich brauchen !

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kindergelderhöhung für die Einen, für die Anderen Augenwischerei. Das Kindergeld gehört zur Bedarfsgemeinschaft und wird verrechnet. Unterm Strich kommt für Harz 4 nichts raus.

    So gibt es aber auch noch andere Beispiele. Witwen und Witwer-Renten werden auch mit dem Einkommen verrechnet. Du drehst Dich immer im Kreis. Da mehr Einkommen, dort Anrechnung. Der kleine Mann darf ja nicht hochkommen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ne ,ziehen sie dir ab bei harz4,wird bei denen als einkommen eingestuft,ist die größte sauerrei die es gibt.

    gruß sven

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  • jatzy3
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    JA das macht Sinn aber nur wenn sehr viele Klagen eingehen , finde ich auch eine reisen Schw..rei , die Reichen werden immer reicher und die Armen werden immer ärmer

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ohne Zweifel ist es ein Witz von Kindergelderhöhung zu sprechen, wenn das Mehr wieder ins Staatssäckel zurückfließt. Auch Arbeitnehmer, die nicht von Arbeitslosigkeit betroffen sind, müssen "leiden". Glaub mir, manche könnten die vollen 20 € pro Kind gut gebrauchen!

    Kindergeld ist definiert als staatliche Leistung, die nichts mit dem U n t e r h a l t s bedarf des Kindes zu tun hat. Und da liegt der Hase im Pfeffer: Kindergeld gilt bei ALG2-Beziehern als Einkommen des Kindes!

    Dann wird’s (krampfhaft und praxisfern) logisch: Die Kinder haben ein Einkommen, das mit den ALG2-Leistungen verrechnet wird. So geschehen bei bisherigen Kindergelderhöhungen und auch früher bei der Sozialhilfe.

    Vor diesem Hintergrund wirst du mit einer gerichtlichen Klage keine Chance haben, obwohl diese ganze Konstruktion absurd ist.

    In meinen Augen krankt vieles daran, dass Gleichheit = Gerechtigkeit begriffen wird. Das ist es nämlich nicht. Gerechtigkeit = gleiche Chancen . . . das fänd ich sinnvoll . . . vor allem, wenn’s um Kinder geht.

    Noch was: Nur diffamierend finde ich es . . . nicht nur seitens der Politiker, sondern auch hier im Clever-Land! . . . immer genau den ALG2-Bezieher vorzuführen, der Kindergeld in Zigaretten, Alk und moderne Hightech-Geräte umsetzt . . .

    . . . um so die Schuld auf die Eltern abzuwälzen, wenn der „Sozial“-Staat seine Kinder unter dem Existenzminimum aufwachsen lässt.

    @Peter: „. . . Lohn- und Gehaltsempfängern wird dabei nichts angerechnet . . .“ stimmt bedingt. Aufgrund der . . . dir bestimmt bekannten . . . „Günstigerprüfung“ und der Progression des Einkommenssteuertarifs profitieren Geringverdiener weitaus weniger von der neuen Kindergeldregelung als reiche Eltern.

    Details:

    http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Besserver...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Was wollen diese Hartz IV-Proleten mit noch mehr Kindergeld? Es gilt doch die Eliten zu fördern

    und deshalb ist es allein angebracht Akademikern und Besserverdienern Zuschläge für die Kinder zu zahlen.

    Wer jetzt meint ich wäre zynisch, irrt, denn dieser Mist stammt nicht aus meinem Schnabel, sondern ist die Politik, die von unserer ach so christlichen und sozialen Bundesregierung propagiert wird.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Kindergeld wird in der erhöhten Form an alle ausgezahlt - Lohn- und Gehaltsempfängern wird dabei nichts angerechnet - Beziehern von staatlichen Transferleistungen bleibt aufgrund der

    gesetzlichen Vorgaben ( Einkommensanrechnung) leider nichts von der Erhöhung -

  • vor 1 Jahrzehnt

    es gibt die möglichkeit doch ohne eine breite unterstützung wird man nicht dagegen ankommen...leider

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Einfach am Austeigerprogramm teil nehmen http://de.answers.yahoo.com/question/index;_ylt=An...

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