Ist eine vorzeitige behördl. Mündigerklärung möglich?
Ist eine vorzeitige behördl. Mündigerklärung möglich?
Ist eine vorzeitige behördl. Mündigerklärung möglich?
Peter K
Beste Antwort
Ja - allerdings nur zum Zwecke der Eheschließung -
§ 1303 Ehemündigkeit
(1) Eine Ehe soll nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
(2) Das Familiengericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist -
Anonym
Ja , das ist möglich .
Meine Tochter wurde mit 17 vorzeitig mündig erklärt , weil sie hochschwanger heiraten wollte . Ich habe in einer Anhörung vor einem Richter mein Einverständnis erklärt und der Vorgang war in 30 Minuten abgeschlossen und meine Tochter mit 17 volljährig .
Sie ist nun bereits 4 Jahre verheiratet .
Ob es auch andere Gründ für eine vorzeitige Volljährigkeit gibt und wie Deine Chancen stehen erfrage am Besten bei Deinem zuständigen Amtsgericht .