Meine Tochter(16) hat sich ohne meines wissens bei einer Fahrschule angemeldet. Sie hatte schon 7 Fahrstunden , jetzt bekomme ich eine Rechnung über 679 euro. Ich habe weder irgendwas unterschrieben noch hab ich meine zustimmung dazu gegeben. Müssen die sich nicht vorher ab sichern? oder zu mindest rücksprache mit den Eltern halten?
Cleave2010-01-22T01:49:36Z
Beste Antwort
Deine Tochter ist Minderjährig und damit beschränkt geschäftsfähig. Sie darf daher keine größeren Rechtsgeschäfte (Welche ihr Taschengeld überschreiten) ohne die Einwilligung ihrer Eltern abschließen. Der Vertrag mit der Fahrschule ist somit also schwebend Unwirksam.
Da du nichts bei der Fahrschule unterschrieben hast, bist du, noch deine Tochter dazu verpflichtet den Betrag zu zahlen. Die Fahrschule hätte direkt bei der Anmeldung eine Einverständnisserklährung der Eltern gebraucht.
ich denke auch, das deine tochter das man schön selsbt zahlt, wer das bier bestellt, muss es in der regel ja auch bezahlen...
mich wundert allerding: wieso hast du nichts gemerkt? immerhin hatte sie schon 7 fahrstunden und null sprechen tut ihr offensichtlich auch nicht miteinander!?!?!
Es stimmt alles mit der Geschäftsfähigkeit..........jedoch solltest du bedenken in welchen Lernprozess deine Tochter damit kommt. Streng genommen müÃte sie es abarbeiten, wie auch immer (Haushalt, Babysitten, etc.). Sie sollte schon lernen das ein Vertrag rechtsbindend ist. Setz dich mit der Fahrschule zusammen und rede mit denen, vielleicht kann sie das Geld auch da abarbeiten.
Es gibt keine bindende Vorschrift, mit welchem Alter man sich in der Fahrschule anmelden darf. Ãblicherweise wird die Fahrschule darauf achten, dass der Bewerber sich nicht früher als ein Jahr vor Erreichen des Mindestalters anmeldet. Ãbrigens: Ausbildungsverträge mit Minderjährigen sind immer »schwebend unwirksam«. Das heiÃt, ein Vertrag kann zwar geschlossen werden, im Zweifelsfall könnten die Erziehungsberechtigten aber ihre Zustimmung nachträglich verweigern. Dadurch würde der gesamte Vertrag nichtig, und alle bis dahin geleisteten Zahlungen könnten zurückgefordert werden.
Aus diesem Grund ist es üblich, dass die Fahrschule bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung der Eltern anfordert. Antworten die Eltern dann nicht innerhalb von 14 Tagen, gilt die Zustimmung als verweigert. Am besten, man nimmt die Vorfahren gleich zur Anmeldung mit...
Ãbrigens: Wer inzwischen volljährig geworden ist, darf den Vertrag, den er als Minderjähriger geschlossen hatte, selbst rückwirkend genehmigen!
Da hat Tom einfach nur Recht ! Deine Tochter ist jetzt 16 - aber in spätestens zwei Jahren ist die "Schonfrist" vorbei. Bis spätestens dahin sollte Sie gelernt haben verantwortlich zu handeln.
Und - der Vertrag mit der Fahrschule ist sicher nicht gültig. Das hätte die Fahrschule wissen müssen. Aber auch eine 16 jährige hätte wissen können, dass sie nicht einfach einen solchen Vertrag alleine unterschreiben kann. Du musst den Betrag nicht bezahlen. Aber ich bin mir nicht so 100% sicher, ob die Fahrschule nicht doch irgend eine Schadensersatzforderung an Deine Tochter stellen kann. Schliesslich ist sie 16 und nicht 6. Da würde ich vorsichtshalber doch noch mal kompetente Informationen einholen.