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Carpe diem fragte in Freunde & FamilieFamilie · vor 1 Jahrzehnt

Wer zahlt die rechnung ?

Meine Tochter(16) hat sich ohne meines wissens bei einer Fahrschule angemeldet.

Sie hatte schon 7 Fahrstunden , jetzt bekomme ich eine Rechnung über 679 euro.

Ich habe weder irgendwas unterschrieben noch hab ich meine zustimmung dazu gegeben.

Müssen die sich nicht vorher ab sichern? oder zu mindest rücksprache mit den Eltern halten?

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Deine Tochter ist Minderjährig und damit beschränkt geschäftsfähig.

    Sie darf daher keine größeren Rechtsgeschäfte (Welche ihr Taschengeld überschreiten) ohne die Einwilligung ihrer Eltern abschließen.

    Der Vertrag mit der Fahrschule ist somit also schwebend Unwirksam.

    Da du nichts bei der Fahrschule unterschrieben hast, bist du, noch deine Tochter dazu verpflichtet den Betrag zu zahlen. Die Fahrschule hätte direkt bei der Anmeldung eine Einverständnisserklährung der Eltern gebraucht.

    Quelle(n): Mein BWL Lehrer, the one and only: Schuler
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Fahrlehrer, der Minderjährige schult ohne die Zustimmung der Eltern eingeholt zu haben zahlt die Rechnung selbst.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Normalerweise kann man nicht mit dem Führerschein beginnen, ohne die Einverständnis deiner Eltern

  • vor 1 Jahrzehnt

    da kann sich deine tochter freuen und du auch da gab es eben mal etwas fahrschule umsonst.

    wenn das deine tochter noch ein paarmal schafft dann brauchst du am schluß nur die prüfung bezahlen

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  • vor 1 Jahrzehnt

    stimmt

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also hat sie wohl die Bestädigung der Eltern - da sie ja noch keine 18 ist - die Unterschrift der Eltern gefälscht.

    Sonst hättest Du ja nicht die Rechnung bekommen.

    Hiermit hat Deine Tochter eine Straftat begangen und mus es selber aus baden, fals Du nicht bezahlst

    Ich würde zur Fahrschule gehen mit dennen reden und mich überzeugen ob sie Deine Unterschrift gefälscht hat um zu wissen ob die überhaupt eine Genehmigung von den Eltern angefordert haben - fals nicht hat sich die Fahrschule strafbar gemacht da sie noch keine 18 ist

    Ich denke mit 17 dürfen die erts einen Führerschein machen und nur mit einen Erziehungsberechtigten ein Auto führen bis 18

    Da ist irgendwas faul -

  • Paiwan
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Verpflichtung liegt bei der Fahrschule. Ihr müsst die Rechnung nicht bezahlen. Aufgrund der beschränkten Geschäftsfähigkeit der Tochter ist rechtlich gesehen kein Vertrag zustande gekommen. Die Fahrschule hätte die Verpflichtung gehabt, die Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da hat Tom einfach nur Recht !

    Deine Tochter ist jetzt 16 - aber in spätestens zwei Jahren ist die "Schonfrist" vorbei.

    Bis spätestens dahin sollte Sie gelernt haben verantwortlich zu handeln.

    Und - der Vertrag mit der Fahrschule ist sicher nicht gültig. Das hätte die Fahrschule wissen müssen. Aber auch eine 16 jährige hätte wissen können, dass sie nicht einfach einen solchen Vertrag alleine unterschreiben kann. Du musst den Betrag nicht bezahlen. Aber ich bin mir nicht so 100% sicher, ob die Fahrschule nicht doch irgend eine Schadensersatzforderung an Deine Tochter stellen kann.

    Schliesslich ist sie 16 und nicht 6. Da würde ich vorsichtshalber doch noch mal kompetente Informationen einholen.

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Es stimmt alles mit der Geschäftsfähigkeit..........jedoch solltest du bedenken in welchen Lernprozess deine Tochter damit kommt. Streng genommen müßte sie es abarbeiten, wie auch immer (Haushalt, Babysitten, etc.). Sie sollte schon lernen das ein Vertrag rechtsbindend ist. Setz dich mit der Fahrschule zusammen und rede mit denen, vielleicht kann sie das Geld auch da abarbeiten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt keine bindende Vorschrift, mit welchem Alter man sich in der Fahrschule anmelden darf. Üblicherweise wird die Fahrschule darauf achten, dass der Bewerber sich nicht früher als ein Jahr vor Erreichen des Mindestalters anmeldet. Übrigens: Ausbildungsverträge mit Minderjährigen sind immer »schwebend unwirksam«. Das heißt, ein Vertrag kann zwar geschlossen werden, im Zweifelsfall könnten die Erziehungsberechtigten aber ihre Zustimmung nachträglich verweigern. Dadurch würde der gesamte Vertrag nichtig, und alle bis dahin geleisteten Zahlungen könnten zurückgefordert werden.

    Aus diesem Grund ist es üblich, dass die Fahrschule bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung der Eltern anfordert. Antworten die Eltern dann nicht innerhalb von 14 Tagen, gilt die Zustimmung als verweigert. Am besten, man nimmt die Vorfahren gleich zur Anmeldung mit...

    Übrigens: Wer inzwischen volljährig geworden ist, darf den Vertrag, den er als Minderjähriger geschlossen hatte, selbst rückwirkend genehmigen!

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