hat eine schule ein recht auf eine ärztliche bestätigung( krankenschein) wenn ein kind länger als 3 tage dem unterricht fernbleibt, oder müssen sie sich mit einer entschuldigung durch die eltern zufrieden geben?
2010-01-21T04:08:51Z
@pinkpedal: nun, das problem ist, dass der hausarzt die ansicht vertritt, daß die schule keine rechtlichen mittel dazu hat, also seinerseits keine gesetzliche verpflichtung für ihn besteht sowas auszustellen. daher könnte er eine solche bescheinigung in rechnung stellen mit 2,50-10,00 euro. bei einem krankenschein für den arbeitgeber kann er das aber nicht, weils gesetzlich geregelt ist.
2010-01-24T03:18:56Z
so, habe mal an jeden ein däumchen verteilt. vielen dank für alle antworten. da ich mich leider nicht entscheiden kann, gebe ich die wahl der besten antwort an die community weiter.
mytilena2010-01-21T03:35:36Z
Beste Antwort
Ja!
Wann muss ich ein ärztliches Attest vorlegen? Bei einer Erkrankung des Kindes soll in der Regel ab dem dritten Fehltag eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Eine „schwere Erkältung" von zwei Wochen Dauer ohne eine ärztliche Bescheinigung wird von der Schule mit Sicherheit als unentschuldigtes Fehlen behandelt werden. In besonderen Fällen (also bei Schülern/Familien, bei denen sich ungeklärte Fehlzeiten ereignet haben) verlangt die Schule bereits ab dem ersten Fehltag ärztliche Bescheinigungen. Dies wird vom Klassenlehrer vorher schriftlich mitgeteilt.
Können ärztliche Atteste angezweifelt werden?
Das ist manchmal leider der Fall. Im Zweifelsfall nimmt die Schulleitung Kontakt zu dem Arzt auf, um Fragen zu klären, die nicht unter die ärztliche Schweigepflicht fallen.
Die Schulleitung schaltet ggf. die Rechtsabteilung der Schulbehörde ein, welche dann die Klärung mit der zuständigen Fachbehörde oder Kammer übernimmt.
normalerweise wie ich weis , hat die Schule dazu kein Recht ! Doch wenn die Glaubwürdigkeit des /der Schüler /Schülerin in Frage gestellt wird so kann es möglich sein , dass es gefordert wird . Allerdings dass diese Bescheinigungen auch was kosten ist mir neu . Normalerweise muss die Entschuldigung der Eltern ausreichen . Ich rate Dir Dich mit dem Rektor der Schule in Verbindung zu setzen und hat dieses keinen Wert dann mit dem örtlichen Schulrat der im Schulamt tätig ist . Was sollen da Eltern sagen die dieses Geld nicht zur Verfügung haben , da wird es dann ja ganz bescheiden .
Grundsätzlich hat die Schule kein Recht dazu. Aber sobald Zweifel auftreten, sind sie dazu berechtigt. Das gilt ins besonders bei volljährigen schülern, die ihre Entschuldigung selbst ausstellen. Am besten mit dem Lehrer das klären.