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kann eine schule ein ärztliches attest verlangen?
hat eine schule ein recht auf eine ärztliche bestätigung( krankenschein) wenn ein kind länger als 3 tage dem unterricht fernbleibt, oder müssen sie sich mit einer entschuldigung durch die eltern zufrieden geben?
@pinkpedal: nun, das problem ist, dass der hausarzt die ansicht vertritt, daß die schule keine rechtlichen mittel dazu hat, also seinerseits keine gesetzliche verpflichtung für ihn besteht sowas auszustellen. daher könnte er eine solche bescheinigung in rechnung stellen mit 2,50-10,00 euro. bei einem krankenschein für den arbeitgeber kann er das aber nicht, weils gesetzlich geregelt ist.
so, habe mal an jeden ein däumchen verteilt. vielen dank für alle antworten. da ich mich leider nicht entscheiden kann, gebe ich die wahl der besten antwort an die community weiter.
10 Antworten
- mytilenaLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ja!
Wann muss ich ein ärztliches Attest vorlegen?
Bei einer Erkrankung des Kindes soll in der Regel ab dem dritten Fehltag eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.
Eine „schwere Erkältung" von zwei Wochen Dauer ohne eine ärztliche Bescheinigung wird von der Schule mit Sicherheit als unentschuldigtes Fehlen behandelt werden.
In besonderen Fällen (also bei Schülern/Familien, bei denen sich ungeklärte Fehlzeiten ereignet haben) verlangt die Schule bereits ab dem ersten Fehltag ärztliche Bescheinigungen. Dies wird vom Klassenlehrer vorher schriftlich mitgeteilt.
Können ärztliche Atteste angezweifelt werden?
Das ist manchmal leider der Fall. Im Zweifelsfall nimmt die Schulleitung Kontakt zu dem Arzt auf, um Fragen zu klären, die nicht unter die ärztliche Schweigepflicht fallen.
Die Schulleitung schaltet ggf. die Rechtsabteilung der Schulbehörde ein, welche dann die Klärung mit der zuständigen Fachbehörde oder Kammer übernimmt.
Quelle(n): http://www.brkitsch.de/fehlen.htm - Sonja BLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wenn Zweifel bestehen, dann kann die Schule durchaus ein Attest verlangen.
Wenn z.B. ein Kind sehr häufig fehlt und es schon auffällig ist, wenn es vor allem an Tagen ist, an denen eine Arbeit geschrieben wird, dann würde ich als Schulleitung auch ein Attest verlangen.
Aber im Normalfall gibt sich die Schule mit einer Entschuldigung der Eltern zufrieden.
- .**.Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Grundsätzlich ist die Schule verpflichtet, die Einhaltung der Schulpflicht zu kontrollieren. Insofern können sie sehr wohl ein Attest verlangen um sicherzugehen, dass die Eltern das Kind nicht aus anderen Gründen der Schule fernhalten. Wenn ein Kind mehr als 3 Tage so krank ist, dass es nicht zur Schule gehen kann, sollte man eigentlich davon ausgehen, dass die Eltern sowieso einen Arzt zu Rate ziehen, und nicht selber rumdoktern. Wo ist also das Problem?
Es gibt genügend Eltern, die ihre Kinder miÃhandeln, und deshalb bei Erkrankungen des Kindes keinen Arzt hinzuziehen mögen. Soll man sich da nur auf eine Entschuldigung der Eltern verlassen müssen?
- hajoklLv 7vor 1 Jahrzehnt
Im Zweifelsfall hatt die Schule das Recht auf eine ärztl. Bescheinigung , wenn
ein häufiges fehlen des/der Schüler/in auffällig ist.
SchlieÃlich besteht ein Schulpflichtgesetz.
Gruà hajokl .
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- BrataccLv 4vor 1 Jahrzehnt
Selbstverständlich kann die Schule einen Beweis verlangen wenn die Entschuldigung der Eltern nicht ausreicht bzw. angezweifelt wird. Es besteht schlieÃlich eine Schulpflicht in Deutschland. Selbst schriftliche Entschuldigungen der Eltern müssen heutzutage nicht mehr unbedingt auch wirklich authentisch sein. DIe heutigen Kids wissen genau was sie mit einem Scanner und einem Drucker alles anstellen können :)
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja wegen der Schulpflicht
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hallo ,
normalerweise wie ich weis , hat die Schule dazu kein Recht !
Doch wenn die Glaubwürdigkeit des /der Schüler /Schülerin in Frage gestellt wird so kann es möglich sein , dass es gefordert wird . Allerdings dass diese Bescheinigungen auch was kosten ist mir neu . Normalerweise muss die Entschuldigung der Eltern ausreichen .
Ich rate Dir Dich mit dem Rektor der Schule in Verbindung zu setzen und hat dieses keinen Wert dann mit dem örtlichen Schulrat der im Schulamt tätig ist .
Was sollen da Eltern sagen die dieses Geld nicht zur Verfügung haben , da wird es dann ja ganz bescheiden .
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Grundsätzlich hat die Schule kein Recht dazu. Aber sobald Zweifel auftreten, sind sie dazu berechtigt. Das gilt ins besonders bei volljährigen schülern, die ihre Entschuldigung selbst ausstellen. Am besten mit dem Lehrer das klären.
- kiki-GLv 6vor 1 Jahrzehnt
nein sie müssen sich nicht mit einer entschuldigung der eltern zufrieden geben