Kündigungsfrist bei Mietverhältnis vom 01.12.2009?

Stimmt es das ich mein Mietverhältnis welches ich zum 01.12.2009 abgeschlossen habe, mit einer Frist von 1 Monat zu Monatsende kündigen kann? Im MIetvertrag selber steht nichts, weder von Mindestvertragslaufzeit noch von Kündigungsfrist. Wäre für eure Hilfe sehr dankbar, da ich so schnell wie möglich aus der Wohnung raus will.

2010-01-18T01:56:49Z

@ der freche: ich dachte wenn man unter 12 monate in einer wohnung wohnt, gilt eine küdigungsfrist von 1 monat!?

2010-01-18T02:40:38Z

@ zunge: davon steht nix im mietvertrag :o(

Anonym2010-01-20T23:06:06Z

Beste Antwort

Egal wie lange das Mietverhältnis besteht. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Wenn deine Kündigung deinem Vermieter noch bis zum 3. Werktag im Februar zugeht, kannst du zum 30.04.2010 kündigen.

Du kannst deinen Vermieter fragen ob er mit einem Nachmieter einverstanden ist. Er muss aber keinen Nachmieter akzeptieren. Die Geschichte mit 3 Nachmietern und einen muss er nehmen ist ein Ammenmärchen.

Sprendlinger2010-01-18T20:02:53Z

Grundsätzlich 3 Monate. Ohne Ausnahme so steht es im Gesetz

Hausverwalter2010-01-18T10:36:28Z

Handelt es sich nicht um einen Wohnraummietvertrag nach § 549 BGB sind die Fristen in § 573c geregelt. Demnach wäre die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.
Kürzere Fristen sind nur mit Zustimmung des Vermieters möglich.

@Fragesteller
Du hast nicht geschrieben um was für ein Mietverhältnis es sich handelt.

Anonym2010-01-18T10:09:31Z

Die Kündigungsfrist beträgt definitiv drei Monate - völlig Wurst, ob Du nun schon Miete gezahlt hast (das hoffe ich für Dich - 2 Monatsmieten müsstest Du schon gezahlt haben) oder nicht. Du kannst also frühestens zum 30.04. kündigen. Interessant ist noch, dass der laufende Monat als Kündigungsmonat mitgerechnet wird, wenn der Vermieter die Kündigung innerhalb der ersten 3 Werktage (Samstag ist auch ein Werktag) erhält.
Wenn Du also zum 30.04. kündigen willst, muss dem Vermieter die Kündigung spätestens am 03.02. vorliegen.


Nachtrag: Daumen runter? Verstehe ich wirklich nicht, aber egal . . .

Lumpi2010-01-18T10:00:13Z

das geht nur dann,
wenn du die Miete nicht bezahlt hast,
denn dann hast du den Vertrag
noch nicht rechtlich begonnen -

falls du aber bezahlt hast,
gelten in der Regel die 3 Monate.
Mit einem Nachmieter
gäbe es auch eine Chance,
das Mietverhältnis
schneller zu beenden,

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