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Kündigungsfrist bei Mietverhältnis vom 01.12.2009?
Stimmt es das ich mein Mietverhältnis welches ich zum 01.12.2009 abgeschlossen habe, mit einer Frist von 1 Monat zu Monatsende kündigen kann? Im MIetvertrag selber steht nichts, weder von Mindestvertragslaufzeit noch von Kündigungsfrist. Wäre für eure Hilfe sehr dankbar, da ich so schnell wie möglich aus der Wohnung raus will.
@ der freche: ich dachte wenn man unter 12 monate in einer wohnung wohnt, gilt eine küdigungsfrist von 1 monat!?
@ zunge: davon steht nix im mietvertrag :o(
7 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Egal wie lange das Mietverhältnis besteht. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Wenn deine Kündigung deinem Vermieter noch bis zum 3. Werktag im Februar zugeht, kannst du zum 30.04.2010 kündigen.
Du kannst deinen Vermieter fragen ob er mit einem Nachmieter einverstanden ist. Er muss aber keinen Nachmieter akzeptieren. Die Geschichte mit 3 Nachmietern und einen muss er nehmen ist ein Ammenmärchen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Kündigungsfrist beträgt definitiv drei Monate - völlig Wurst, ob Du nun schon Miete gezahlt hast (das hoffe ich für Dich - 2 Monatsmieten müsstest Du schon gezahlt haben) oder nicht. Du kannst also frühestens zum 30.04. kündigen. Interessant ist noch, dass der laufende Monat als Kündigungsmonat mitgerechnet wird, wenn der Vermieter die Kündigung innerhalb der ersten 3 Werktage (Samstag ist auch ein Werktag) erhält.
Wenn Du also zum 30.04. kündigen willst, muss dem Vermieter die Kündigung spätestens am 03.02. vorliegen.
Nachtrag: Daumen runter? Verstehe ich wirklich nicht, aber egal . . .
- vor 1 Jahrzehnt
grundsätzlich gelten die gesetzlichen kündigunsfristen in diesem fall 3 monate
ausziehen kannst du jederzeit - doch du müsstest die mietausfälle vom vermieter zahlen -
wenn du einen seriösen nachmieter finden kannst und der vermieter zustimmt geht es schneller
n@chtrag:
wenn nix im mietvertrag ( individuell schriftlich festgehalten halten wurde ) gilt das
BGB = Bürgerliches Gesetzbuch
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/kuendigungsfris...
somit bleibt es aus deiner sicht bedauerlich bei den 3 monaten
- HausverwalterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Handelt es sich nicht um einen Wohnraummietvertrag nach § 549 BGB sind die Fristen in § 573c geregelt. Demnach wäre die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.
Kürzere Fristen sind nur mit Zustimmung des Vermieters möglich.
@Fragesteller
Du hast nicht geschrieben um was für ein Mietverhältnis es sich handelt.
Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- anotherLv 5vor 1 Jahrzehnt
ich kenne es nur mit 3 monaten kündigungsfrist ausser nachmieter finden und welche vorzeigen.
er ist aber nicht verpflichtet auch wenn du 10 herbringst auch nur 1 davon zu nehmen.
für allem wenn nichts im mietvertrag steht 3 monate und regulär auch- ausser es ist was anderes im mietvertrag vereinbart.
- LumpiLv 5vor 1 Jahrzehnt
das geht nur dann,
wenn du die Miete nicht bezahlt hast,
denn dann hast du den Vertrag
noch nicht rechtlich begonnen -
falls du aber bezahlt hast,
gelten in der Regel die 3 Monate.
Mit einem Nachmieter
gäbe es auch eine Chance,
das Mietverhältnis
schneller zu beenden,