Anonym
Beste Antwort
Gibt es.
erjott
ja - lt. BGB beginnt die Verjährung mit Ablauf des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist, Die Dauer der Verjährung richtet sich nach Art der Forderung. Je mehr Details desto genauer die Auskunft.
Littlebee
Es kommt darauf an, was es für eine "Forderung" ist. Es gibt verschiedene Verjährungsfristen. Bißchen zu pauschal die Frage :-)
DR Eisendraht
Wer einen vollstreckbaren Titel in Händen hat, darf sich 30 Jahre Zeit lassen und immer noch kassieren.
Sternchen
Es kommt ganz darauf an, ob Mahnungen erfolgten.