Hallo Ne kurze Frage Angenommen jemand betritt ein Geschaeft wenn jetzt die Verkeuferinn den anschein hat diese Person kann sich die Artikel in diesem Laden nicht leisten darf sie dann diese Person rausschmeissen
Und wenn sich eine Person laenger in einem Geschaeft aufhaelt darf die dann DIE Verkeuferinn diese Person rausschmeissen
Danke fuer eure Antwort und sry fuer rechtschreibfehler ... Meine Tasten funktionieren nicht richtig leider...
2009-12-28T04:56:47Z
Ne erlebt nicht aber ich hab das so seit 2 tagen so nen gedanken im Kopf gehabt und dann wollt ich mal nachfragen was andre so darueber sagen
Stefanie K2009-12-28T04:47:37Z
Beste Antwort
die verkäuferin übt das hausrecht aus. sie darf also grundsätzlich jemanden des ladens verweisen.
Wenn ich in die Stadt fahre um einzukaufen, fahre ich oft einfach so los, wie ich gerade bin. Also olle Jeans. Schuhe auch nicht nagelneu. Sollte sich jemand erfrechen und mich des Ladens verweisen weil ich nicht wie ein wandelnder Geldsack aussehe, hat er Pech. A: Sehr negative Werbung. So etwas ist sehr schnell herum. B: Es erfolgt kein Kauf. Weder jetzt noch später. Das Geschäft ist dann in meinen Augen gestorben. Ein Geschäftsmann kann es sich also nicht leisten, einen eventuellen Kunden rauszuschmeiÃen. AuÃer, es ist irgend etwas passiert. Aber nicht einmal bei strömendem Regen wird man des Ladens verwiesen. Wie gesagt, er hat das Recht dazu. Ob er es macht ist eine andere Sache.
1. selbst wenn sie das hausrecht hätte, dürfte sie es nicht. meine mutter hat hausverbot für alle MediaMärkte Deutschlandweit bekommen, weil sie nicht mit aufs Polizeirevier kommen wollte, weil sie jmd. beim stehlen beobachtet hat. Theoretisch hätte Sie einen Anwalt einschalten können, weil sie nichts falsches gemacht hat und man nicht jmd. einfach aus dem Laden werfen kann. und es macht keinen unterschied ob der MediaMarkt in der innenstadt oder der bäcker um die ecke.
2. Egal, selbst wenn es rechtlich gehen würde, würdest du Rufmord im groÃen Style für deinen Laden betreiben.