Hat der Vermieter das Recht auf meine Kosten den intakten Bodenbelag auszutauschen?

Frage zum Mietrecht:
Bin im Sommer aus meiner Wohnung ausgezogen. Im Protokoll wurde vermerkt, dass
1. Die Türen nicht deckend gestrichen war. (Haben angeboten, dass wir neue kaufen, Bauhaus 19€, Angebot hat VM abgelehnt)
2. Das es Farbschattierungen auf dem Linoleum-Boden gab.
Info: Wohnung war Neubau, Linoleum war also nur als "Grundbelag" auf dem Betonboden. Ich hatte Laminat mit Trittschalldämmung drauf und die TSD hat das Linoleum an manchen Stellen leicht gelb/Grün verfärbt. Sonst war das Linoleum absolut ungenutz und intakt. Keine Löscher, keine Risse, keine Löcher,...

Nun bekomme ich eine Rechnung des VM, dass die Türen ausgetauscht wurden und das (ungenutzte) Linoleum komplett erneuert wurde.

Ich soll das jetzt über meine Kaution bezahlen.

Den kompletten Austausch des Linoleum empfinde ich als unverhältnismäßig, weil jeder neue Mieter sich auf das Linoleum wieder seinen persönlichen Bodenbelag verlegen wird. Und ein
Austausch nicht nötig war, da es intakt war.

Wer kennt sich damit aus....oder kennt Links zu vergleichbaren Problemen/Lösungen?
Danke

Hausverwalter2009-12-22T21:39:14Z

Beste Antwort

Hat der Vermieter dem Mieter oder Exmieter keine angemessen Frist zu Behebung der Mängel gegeben, bleibt er auf den Kosten sitzen.
Wurde der Schaden nach Übergabe der Wohnung später als nach 6 Monaten behoben ist er verfristet.
Die Übergabe gilt dann als abgeschlossen, sobald der Vermieter Zugang zu seinem Mietobjekt hatte.

Wenn der Vermieter die Kosten mit der Kaution verrechnet wird es auf einen Rechtsstreit hinauslaufen. Dies ist bei einem Streitwert unter 5000,-- Euro auch ohne Anwalt möglich. Dazu genügt es dem Vermieter einen Mahnbescheid zu schicken und bei Widerspruch Klage einzureichen. Bei diesem Prozess wird dann geklärt werden, ob die Instandsetzung in vollem Umfang angemessen und rechtens waren oder nicht.
Bei Prozessbeginn fragt der Vorsitzende immer, ob eine gütliche Vereinbarung - also ein Vergleich möglich ist. Ist dies so, sollte man dies schon im Vorfeld abklären und sich Kosten sparen.

waschi2009-12-22T18:52:59Z

Kommt auf den Mietvertrag an. Es ist keine pauschale Aussage möglich. Nach neuester Rechtsprechung brauchst Du nichts zu machen, wenn Du ausziehst und einen Vertrag hast, der Dir Reparaturen in bestimmten Intervallen vorschreibt.

Sprendlinger2009-12-22T18:47:52Z

Farbveränderungen müssen vom Vermieter nicht hingenommen werden. Auch eine Billigtür braucht er nicht als Austausch zu akzeptieren. Gleiche Güte wie eingebaut war.

Anonym2009-12-22T18:44:14Z

Da hilft nur der Anwalt und der Weg vor Gericht, den hier muss über die Verhältnismäßigkeit verhandelt werden.
Ohne Anwalt und Gericht wird es wohl nicht zu einer Einigung kommen.



bb

Quovadis2009-12-22T15:26:56Z

Wenn ein Vermieter ohne euch etwas veranlasst, muss er die Kosten übernehmen.
Der Bodenbelag gehört mit zur Mietsache. Der Vermieter darf dafür nicht den Mieter in Pflicht nehmen.
Wenn ihr das Laminat ohne Zustimmung des Vermieters verlegt habt, so kann er auf Beseitigung bestehen.

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