Hat der Vermieter das Recht auf meine Kosten den intakten Bodenbelag auszutauschen?
Frage zum Mietrecht:
Bin im Sommer aus meiner Wohnung ausgezogen. Im Protokoll wurde vermerkt, dass
1. Die Türen nicht deckend gestrichen war. (Haben angeboten, dass wir neue kaufen, Bauhaus 19€, Angebot hat VM abgelehnt)
2. Das es Farbschattierungen auf dem Linoleum-Boden gab.
Info: Wohnung war Neubau, Linoleum war also nur als "Grundbelag" auf dem Betonboden. Ich hatte Laminat mit Trittschalldämmung drauf und die TSD hat das Linoleum an manchen Stellen leicht gelb/Grün verfärbt. Sonst war das Linoleum absolut ungenutz und intakt. Keine Löscher, keine Risse, keine Löcher,...
Nun bekomme ich eine Rechnung des VM, dass die Türen ausgetauscht wurden und das (ungenutzte) Linoleum komplett erneuert wurde.
Ich soll das jetzt über meine Kaution bezahlen.
Den kompletten Austausch des Linoleum empfinde ich als unverhältnismäßig, weil jeder neue Mieter sich auf das Linoleum wieder seinen persönlichen Bodenbelag verlegen wird. Und ein
Austausch nicht nötig war, da es intakt war.
Wer kennt sich damit aus....oder kennt Links zu vergleichbaren Problemen/Lösungen?
Danke