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Hat der Vermieter das Recht auf meine Kosten den intakten Bodenbelag auszutauschen?

Frage zum Mietrecht:

Bin im Sommer aus meiner Wohnung ausgezogen. Im Protokoll wurde vermerkt, dass

1. Die Türen nicht deckend gestrichen war. (Haben angeboten, dass wir neue kaufen, Bauhaus 19€, Angebot hat VM abgelehnt)

2. Das es Farbschattierungen auf dem Linoleum-Boden gab.

Info: Wohnung war Neubau, Linoleum war also nur als "Grundbelag" auf dem Betonboden. Ich hatte Laminat mit Trittschalldämmung drauf und die TSD hat das Linoleum an manchen Stellen leicht gelb/Grün verfärbt. Sonst war das Linoleum absolut ungenutz und intakt. Keine Löscher, keine Risse, keine Löcher,...

Nun bekomme ich eine Rechnung des VM, dass die Türen ausgetauscht wurden und das (ungenutzte) Linoleum komplett erneuert wurde.

Ich soll das jetzt über meine Kaution bezahlen.

Den kompletten Austausch des Linoleum empfinde ich als unverhältnismäßig, weil jeder neue Mieter sich auf das Linoleum wieder seinen persönlichen Bodenbelag verlegen wird. Und ein

Austausch nicht nötig war, da es intakt war.

Wer kennt sich damit aus....oder kennt Links zu vergleichbaren Problemen/Lösungen?

Danke

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hat der Vermieter dem Mieter oder Exmieter keine angemessen Frist zu Behebung der Mängel gegeben, bleibt er auf den Kosten sitzen.

    Wurde der Schaden nach Übergabe der Wohnung später als nach 6 Monaten behoben ist er verfristet.

    Die Übergabe gilt dann als abgeschlossen, sobald der Vermieter Zugang zu seinem Mietobjekt hatte.

    Wenn der Vermieter die Kosten mit der Kaution verrechnet wird es auf einen Rechtsstreit hinauslaufen. Dies ist bei einem Streitwert unter 5000,-- Euro auch ohne Anwalt möglich. Dazu genügt es dem Vermieter einen Mahnbescheid zu schicken und bei Widerspruch Klage einzureichen. Bei diesem Prozess wird dann geklärt werden, ob die Instandsetzung in vollem Umfang angemessen und rechtens waren oder nicht.

    Bei Prozessbeginn fragt der Vorsitzende immer, ob eine gütliche Vereinbarung - also ein Vergleich möglich ist. Ist dies so, sollte man dies schon im Vorfeld abklären und sich Kosten sparen.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da hilft nur der Anwalt und der Weg vor Gericht, den hier muss über die Verhältnismäßigkeit verhandelt werden.

    Ohne Anwalt und Gericht wird es wohl nicht zu einer Einigung kommen.

    bb

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn er Flecken hätte die einen neuen Mieter stören(könnten) ist eine Austausch zu deinen Last rechtens.,es sei denn er war schon über die normale Abnützungszeit hinaus gelegen also 6-8 Jahre.

    Sonst haste Pech, die Türen müssen gegen Gleichwerrtige getauscht werden, sind diese besser als zuvor musst Du nur den Teil zahlen der einer gleichwertigen Tür entsprochen hätte.

    ach und wenn in deinem Mietvertrag noch die "alte Regelung" von Renovierungsarbeiten in festgelegten Zeiten steht also zum Beispiel streichen und weißen alle 24 Monate oder ähnliches dann ist die Position für dich sehr gut denn dann sind alle Bestandteile des Vertrages die Renovierung und Wiederherstellung des Originalzustandes, betreffen hinfällig.

    In diesem Fall lohnt es sich zum Mieterschutz oder ähnlichem zu gehen.

    Gruß

    Goldi

  • waschi
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Kommt auf den Mietvertrag an. Es ist keine pauschale Aussage möglich. Nach neuester Rechtsprechung brauchst Du nichts zu machen, wenn Du ausziehst und einen Vertrag hast, der Dir Reparaturen in bestimmten Intervallen vorschreibt.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ...da wirste pech haben....linoleum gilt als vollwertiger bodenbelag....

  • vor 1 Jahrzehnt

    Farbveränderungen müssen vom Vermieter nicht hingenommen werden. Auch eine Billigtür braucht er nicht als Austausch zu akzeptieren. Gleiche Güte wie eingebaut war.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ein Vermieter ohne euch etwas veranlasst, muss er die Kosten übernehmen.

    Der Bodenbelag gehört mit zur Mietsache. Der Vermieter darf dafür nicht den Mieter in Pflicht nehmen.

    Wenn ihr das Laminat ohne Zustimmung des Vermieters verlegt habt, so kann er auf Beseitigung bestehen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da hat er aber lange überlegt , ich würde es anlehnen und den Mieterschutz einschalten ! wenn er die Reparaturen b.z.w. den neukauf der Tür abgelehnt hat , kann er auch im Nachhinein keine anderen verlangen , und mit dem Fußboden hätte er sofort reagieren müssen wenn er kaputt gewesen sein sollte , alles in allen empfehle ich den Mieterbund !

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