Nachdem Herr Jung seine Unfähigkeit als Minister so trefflich bewiesen hat?
Hat er da nicht auch den unbestrittenen Anspruch auf eine adäquate Arbeits- bzw. Berufsunfähigkeitsrente? Die bekommt er doch wohl...? Das wäre nur gerecht, find ich.
Danke im Voraus Johannes aus Braunschweich
PS: aufpASSEn
2009-11-27T16:32:50Z
@Kojote: Geht das auch mit ohne Antrag? Der Mann scheint mit dem Lesen und möglicherweise auch mit dem Ausfüllen von Dokumenten so seine Problemchen zu haben.
2009-11-30T05:09:10Z
Och Leute. Ihr macht es mir schwer mit der BA. Deshalb delegiere ich die Entscheidung mal an die Gemeinde der Cleveraner weiter.
"Daumen runter" übrigens nicht von mir.
Anonym2009-11-28T02:15:21Z
Beste Antwort
Mit der Rente wird er sich noch Zeit lassen. Denkbar wäre, dass er sich zunächst nach Brüssel wegloben läßt, um in der EG sein Unwesen zu treiben. Wie das Wegloben im Detail funktioniert, kann er sich von Erfahrungsträgern schildern lassen, z.B von einem ehemaligen bayrischen Politiker, der eindrucksvoll schilderte, wie man von München Hbf. zum Flughafen gelangen kann.
Als Minister den wohl wichtigsten militärischen Vorfall der neueren Geschichte nicht zur Kenntnis genommen zu haben ist ein Unding. Das könnte für eine Entwicklungsverzögerung schlieÃen lassen. Das ist kein Grund für irgendeine Rente.
türlich gibt es Rente und genug auch . Seine Generäle kriegen auch genug , damits auch für den Golfplatz reicht . Müssen üben ,haben Nachholbedarf . Haben sich schlieÃlich bissel vertan bei der Bombardierung der fest gefahrenen Tanklastzüge bei Kunduz . Waren wohl doch so 6 - 10 Kilometer entfernt von unserem Bundesheldencamping- platz . Kann ja mal passieren , ist dem Kaiser und Adolf auch passiert . Den Amis auch öfter . Waren immer gleich paar tausend scheià Zivilisten hin . Nicht bloà son paar und richtige Menschen , also nicht so ne .... weist schon . Wird Jung und seine Generäle bissel am Handicap arbeiten . Irgend wo tauchen sie wieder auf
Wenn er wegen Unfähigkeit seine Erwerbs- o. Berufsunfähigkeitsrente bekommen sollte, müsste dies erstmal festgestellt werden von einem Amtsarzt. Dieser wird feststellen, ob er seelisch krank ist.
Dazu müsste erstmal einen Antrag bei seiner Rentenkasse stellen. Da er vor dem 01.01.1961 geboren wurde, zählt noch die alte Regel. Das bedeutet, er muss keine 40 Jahre alt sein und nur 5 Jahre eingezahlt haben. Aber auch die verschärften Anforderungen würde er problemlos erfüllen.
Sollte der Antrag dann positiv entschieden werden, kann er zusätzlich pro Monat 400 € hinzu verdienen, auÃerdem kann er er in selber Höhe pro Jahr noch zusätzlich Urlaubs- u. Weihnachtsgeld bekommen.von seinem Arbeitgeber. Selbstständig darf er nicht mehr arbeiten, ansonsten verliert er seinen Anspruch auf Eu-Rente.