Abfluß verstopft - Vermieter meint, die Rohrreinigungskosten wären " reine Mietersache" . Stimmt das?
Na ja, wie denn sonst?... Trotz versuch mich erstmal darüber schlau zu machen (über bereits diesbezüglich in mehreren foren gestellten fragen / antworten und sonstigen sites), habe ich nicht geschafft klarheit in der eigenen sache zu bringen. Bin also für jede hilfe bzw. meinung dankbar :-)...
Zur "fallbeschreibung": es macht "blupp-blupp" und da steht man - nämlich vor der mit dreckigem wasser gefüllten spüle... Somit vor dem befürchteten und heiß umstrittenen problem des verstopften abflußes. Trotz sorgfalt beim vorspülen (+ spülmaschine), extra sieb (seit jahren), pömpel, auseinandernehmen und reinigen des syphons, 2 sorten rohrreiniger, (soweit es in "eigenregie" ging) spirale, tat sich gar nichts mehr. Aus die maus. Und selbstverständlich, war's am freitag abend. Na dann prost mahlzeit!
Um notdienstkosten zu vermeiden, bis montag früh zähnepressend durchgehalten, dann gleich die vermieterin in ihrer SANITÄRFIRMA (!!!) angerufen. Der sohn samt team wären bereits im einsatz, sie wird es weiter ausrichten sobald er sich melde, sie könne ihn sonst gar nicht erreichen (!????). Allerdings wäre die rohrreinigung allein mietersache. Als dienstag mittag immer noch keine rückmeldung kam, nochmal selber angerufen und gefragt ob ich damit rechnen darf, dass im laufe des tages jemand vorbei geschickt wird, ansonsten müsste ich eine andere firma in anspruch nehmen. Ziemlich genervte antwort: "der zettel den ich für meinen sohn geschrieben habe liegt immer noch auf dem tisch, weiss nicht ob er ihn gesehen hat, kann ihn aber weiterhin nicht selber erreichen, danke" + aufgelegt.
Abends um 20:00 uhr kam endlich v. einer anderen firma die ersehnte hilfe - die verstopfung konnte erst in einer entfernung von 7m gelöst werden, wobei lediglich 2,5m in meiner küchenwand verlaufen, alles andere sich außerhalb meiner wohnung "abspielt". Der klempner konnte allerdings nicht mit sicherheit feststellen / angeben ob die spirale in das hauptwasserrohr angekommen war und wodurch die verstopfung verursacht wurde :-/ . Wohne, übrigens, seit 5 jahren im EG (hochparterre) eines 16 jahre altes, 4.stöckigen hauses und habe nicht einmal erlebt, dass im auftrag des vermieters überhaupt instandsetzungsarbeiten bzw. reinigung der hausröhren durchgeführt wurden .
Ich sitze jetzt auf einer (bar bezahlten) rg. üb. 238,00€ (KEIN NOTFALLTARIF!?!) und möchte gerne wissen ob und wie der vermieter soweit gebracht werden kann, wenigstens die differenz zu den vertraglich vorgesehenen "vom mieter zu tragenden instandhaltungs- und instandsetzungskosten in höhe v. 150,00€" zu übernehmen. Ach, übrigens noch mietvertrag: ist folgender paragraph überhaupt zulässig? "Der mieter ist verpflichtet,die nachstehenden gegenstände, soweit sie seiner unmittelbaren einwirkung unterliegen, ......wasch- und abflußbecken einschl. der zu- und ableitungen...... instandzuhalten und instandzusetzen, es sei denn, er beweist (!?!), dass ihn insoweit kein verschulden trifft". Hab doch gerade gelesen, per gesetz trifft gerade den VERMIETER die beweispflicht, od. hab ich da was missverstanden???
Ein großes dilema, wie man's sieht ;-) . Ich danke schon mal für gute vor- und ratschläge.
Gruß und... wünsche euch immer freie rohre! :-))
P.S.: Zur selbstverschuldung- bzw. verursacherfrage: "fett und ölablagerungen" (über jahre) in einer küche sind gleich mit in der toilette runtergespülten papierwindel, stofftiere od. mengenweise katzenstreu als "GROBE FAHRLÄSSIGKEIT" zu stellen???