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Abfluß verstopft - Vermieter meint, die Rohrreinigungskosten wären " reine Mietersache" . Stimmt das?

Na ja, wie denn sonst?... Trotz versuch mich erstmal darüber schlau zu machen (über bereits diesbezüglich in mehreren foren gestellten fragen / antworten und sonstigen sites), habe ich nicht geschafft klarheit in der eigenen sache zu bringen. Bin also für jede hilfe bzw. meinung dankbar :-)...

Zur "fallbeschreibung": es macht "blupp-blupp" und da steht man - nämlich vor der mit dreckigem wasser gefüllten spüle... Somit vor dem befürchteten und heiß umstrittenen problem des verstopften abflußes. Trotz sorgfalt beim vorspülen (+ spülmaschine), extra sieb (seit jahren), pömpel, auseinandernehmen und reinigen des syphons, 2 sorten rohrreiniger, (soweit es in "eigenregie" ging) spirale, tat sich gar nichts mehr. Aus die maus. Und selbstverständlich, war's am freitag abend. Na dann prost mahlzeit!

Um notdienstkosten zu vermeiden, bis montag früh zähnepressend durchgehalten, dann gleich die vermieterin in ihrer SANITÄRFIRMA (!!!) angerufen. Der sohn samt team wären bereits im einsatz, sie wird es weiter ausrichten sobald er sich melde, sie könne ihn sonst gar nicht erreichen (!????). Allerdings wäre die rohrreinigung allein mietersache. Als dienstag mittag immer noch keine rückmeldung kam, nochmal selber angerufen und gefragt ob ich damit rechnen darf, dass im laufe des tages jemand vorbei geschickt wird, ansonsten müsste ich eine andere firma in anspruch nehmen. Ziemlich genervte antwort: "der zettel den ich für meinen sohn geschrieben habe liegt immer noch auf dem tisch, weiss nicht ob er ihn gesehen hat, kann ihn aber weiterhin nicht selber erreichen, danke" + aufgelegt.

Abends um 20:00 uhr kam endlich v. einer anderen firma die ersehnte hilfe - die verstopfung konnte erst in einer entfernung von 7m gelöst werden, wobei lediglich 2,5m in meiner küchenwand verlaufen, alles andere sich außerhalb meiner wohnung "abspielt". Der klempner konnte allerdings nicht mit sicherheit feststellen / angeben ob die spirale in das hauptwasserrohr angekommen war und wodurch die verstopfung verursacht wurde :-/ . Wohne, übrigens, seit 5 jahren im EG (hochparterre) eines 16 jahre altes, 4.stöckigen hauses und habe nicht einmal erlebt, dass im auftrag des vermieters überhaupt instandsetzungsarbeiten bzw. reinigung der hausröhren durchgeführt wurden .

Ich sitze jetzt auf einer (bar bezahlten) rg. üb. 238,00€ (KEIN NOTFALLTARIF!?!) und möchte gerne wissen ob und wie der vermieter soweit gebracht werden kann, wenigstens die differenz zu den vertraglich vorgesehenen "vom mieter zu tragenden instandhaltungs- und instandsetzungskosten in höhe v. 150,00€" zu übernehmen. Ach, übrigens noch mietvertrag: ist folgender paragraph überhaupt zulässig? "Der mieter ist verpflichtet,die nachstehenden gegenstände, soweit sie seiner unmittelbaren einwirkung unterliegen, ......wasch- und abflußbecken einschl. der zu- und ableitungen...... instandzuhalten und instandzusetzen, es sei denn, er beweist (!?!), dass ihn insoweit kein verschulden trifft". Hab doch gerade gelesen, per gesetz trifft gerade den VERMIETER die beweispflicht, od. hab ich da was missverstanden???

Ein großes dilema, wie man's sieht ;-) . Ich danke schon mal für gute vor- und ratschläge.

Gruß und... wünsche euch immer freie rohre! :-))

P.S.: Zur selbstverschuldung- bzw. verursacherfrage: "fett und ölablagerungen" (über jahre) in einer küche sind gleich mit in der toilette runtergespülten papierwindel, stofftiere od. mengenweise katzenstreu als "GROBE FAHRLÄSSIGKEIT" zu stellen???

5 Antworten

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  • Beste Antwort

    Das sind Miet Nebenkosten, nur Sachen die durch altern kaputt gehen und die Wohnung angehen.

    Muß der Vermieter selber zahlen, er kann es allerdings dann in höherer Miete geltend machen.

    Wenn der die Wohnung damit aufwertet, es gibt auch einen Maximal Betrag für Mieterhöungen.

    Erkundige dich mal bei den Mieterschutzbund, er kann dich auch bei Rechtssachen vertreten.

    Sie haben Anwälte die sich auf Mietrecht spezialisiert haben.

    Deutschland ist ein Paragraphen Dschungel, und Steuergesetz Sumpf.

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Derartige Verstopfung ist alleine Vermietersache! Sie fällt auch nicht unter die Kleinreparaturklausel! Fordere das Geld bei der Vermieterin ein (unter Fristsetzung), wenn die nicht zahlen kannst Du mit der Miete verrechnen!

    In Mietverträgen sind oft Klauseln vereinbart, wonach alle Mieter bei einer Rohrverstopfung anteilig haften, wenn der Schadensverursacher nicht festgestellt werden kann. Diese Vertragsbestimmungen sind unwirksam (OLG Hamm, RE v. 19.5.1982, 4 REMiet 10/81, WuM 1982, 201). Auch hier gelten die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sobald Du nicht alleine für die Verstopfung zuständig bist, muss der Vermieter zahlen. Das erkennst Du daran, wenn der Mieter über Dir Wasser wegschüttet und die Brühe kommt bei Dir zum Vorschein oder Du hörst zumindesten ein Kluckern. Der in Deinem Vertrag angesetzte Kleinreparaturbetrag ist zu hoch angesetzt. Er darf nur etwas zwischen 70 und 80 € liegen. Alle Rechnungen die höher liegen muss der Vermieter komplett zahlen. Lass das überprüfen!!!- Vielleicht fällt es ganz weg, wenn der Passus überhaupt nicht gültig ist-

    Sei vorsichtig mit chem Rohrreiniger. Sie können die Plastikrohre verformen und dann bist Du der Verursacher. Reinigen oder Warten muss bei Abflußrohren nicht gemacht werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Erkundige dich beim Mieterschutz die helfen dir.

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  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    So wie ich den hergang von dir Beschrieben lese, ist das Brackwasser in deine Spüle geraten ohne euer einwirken ( Wasser Ablassen) ergo ein mitbewohner über euch hat irgendeinen gegenstand entleert, dann ist es Vermietersache den Schaden behebungs aufwand zu zahlen, da gibt es auch keinen Widerspruch seitens des Vermieters denn der rest ist sittenwidrig.

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