Also folgendes: Ich hab mir bei eBay ein paar Schuhe bestellt und wollte per Nachnahme zahlen, da der Verkäufer dies auch anbiet. Bei den Zahlungsmöglichkeiten konnte ich aber nur Vorkasse anklicken, somit dachte der Verkäufer dass ich das Geld überweise. Ich hab ihm aber auch gesagt, dass ich per Nachnahme zahlen will. Nun sind die Schuhe nicht angekommen und ich hab das Geld auch nicht überwiesen. Jetzt habe ich eine Ankündigung für ein gerichtliches Mahnbescheid von einer Inkasso Firma zugesendet bekommen. Was soll ich machen? Der Verkäufer hat zwar auf seiner eBay Seite Nachnahme als Zahlungsmöglichkeit angeboten, aber nachher konnte ich nur "Vorkasse" anklicken. Da trage ich doch keine Schuld, oder? Ich hab alles eigentlich schon mit dem Verkäufer geklärt und hab den Betrag für die Schuhe überwiesen, aber das Geld für die Inkassofirma werde ich nicht zahlen (Mahngebühren etc...)
hajokl
Beste Antwort
Hi , Wenn vom Verkäufer Nachnahme angeboten wird und bei den Zahlungsmöglichkeiten nur Vorkasse steht ,dann ist da etwas zweifelhaft. Nun du hast den Vertrag trotzdem gemacht , da der Verkäufer die Ware aber nicht gesendet hat ist der Vertrag von seitens des Verkäufers nicht zu stande gekommen. Soll er beweisen das du die Ware erhalten hast an Hand des Auslieferungsscheines.Also weise die Inkasso zurück und drohe mit einem Anwalt wg. Betruges.
Gruß hajokl . @ dem nächst bitte etwas vorsichtiger sein.
Hast Du Deine Klärung mit dem Verkäufer schriftlich?? Wenn nein, ist das Vorgehen der Inkassofirma richtig. Wenn ja, warte auf den gerichtlichen Mahnbescheid und lehne ihn ab. Dann muss der Verkäufer klagen und Du kannst Deinen Beweis vorlegen PS E-mails gelten nicht immer als Beweis.
Inkassofirmen koennen Dich mal am Arm liebkosen,nichts weiter! Die haben keine gesetzliche Grundlage Geld einzufordern.Die leben nur von der Dummheit der Leute,die denen Geld in den Hals werfen.Lass die auf ihren Wisch schreiben,was die wollen,unsinnige Papiervergeudung.Die wissen auch selber,dass Du denen nichts geben musst.
Rein praktisch gesehen kannst du dem Mahnbescheid zunächst einfach widersprechen, dafür brauchst du nicht einmal eine Begründung. Danach liegt es am Verkäufer, ob er das Verfahren weiter betreibt oder ob er die Kosten (insbesondere die für die Inkassofirma, sowie die des gerichtlichen Mahnbescheides) einfach abschreibt.
Sollte er das Verfahren weiter betreiben, entstehen auch weitere Kosten. Wer die letztlich zu tragen hat, entscheidet dann ein Gericht. Wie diese Entscheidung gegebenenfalls ausfällt, kann dir niemand zuverlässig beantworten.
Beim nochmaligen Durchlesen der Frage fällt mir auf, dass der gerichtliche Mahnbescheid noch gar nicht vorliegt, sondern nur angekündigt wurde. Du könntest ihn also noch abwenden, indem du die Rechnung der Inkassofirma bezahlst. Das könnte möglicherweise am Ende die billigere Lösung sein, aber wenn du ja schon beschlossen hast, die Rechnung nicht zu bezahlen, dann brauchst du nur abzuwarten, was weiter passiert.
wenn du bezahlt hast bezahle dir gebühren nicht, sende denen per fax den beleg und fertig. zweitens hätte der schuhverkäufer dich erst schriftlich anmahnen müssen. wenn du den schriftverkehr hast, würde ich den abieter mal ne saftige mail schreiben, der spinnt wohl