Abgeltungssteuer zurück erhalten?
Hallo,
es ist ja möglich Zins- und Dividendeneinnahmen, Veräußerungsgewinne etc. in der Steuererklärung anzugeben damit die darauf entfallene Steuer nach den individuellen Steuersatz berechnet wird.
Sofern man einen Steuersatz unterhalb des Abgeltungssteuersatzes hat bekommt man Geld erstattet.
Jetzt stellt sich mir die Frage auf welchen individuellen Steuersatz sich das bezieht, auf den Durschnittssteuersatz oder auf den Grenzsteuersatz?
Grüße,
Sebastian