Ich hab mir im Kaufland eine Kaffeemaschine gekauft , wielange besteht ein Garantieanspruch?

DR Eisendraht2009-11-09T09:00:35Z

Beste Antwort

Die Begriffe "Gewährleistung" und "Garantie" sollten vom Käufer nicht verwechselt werden. Der Gesetzgeber hat dem Händler eine gesetzliche Gewährleistungspflicht für ihre Ware von 24 Monaten für Gebrauchsgüter auferlegt. Die Gewährung einer Garantie ist freiwillig und wird in der Regel vom Hersteller gegeben.
Gewährleistungsansprüche hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer (Händler) und einen Garantieanspruch gegenüber demjenigen, der die Garantie übernommen hat. Ein Gewährleistungsanspruch bezieht sich immer auf die Mangelfreiheit der gekauften Ware im Zeitpunkt des Kaufes. Bei einer freiwilligen Garantie kann der Mangel auch nach dem Kaufzeitpunkt entstehen.

Verkäufer und Händler versuchen häufig gegenüber dem Käufer die eigene Gewährleistung auf den Hersteller abzuwälzen. Der Käufer muss aber nicht akzeptieren, dass die mangelhafte Ware von ihm (dem Käufer) an den Hersteller geschickt werden soll. Ansprechpartner ist für den Käufer der Händler.

Für Waren aus zweiter Hand von gewerblichen Verkäufern, z.B. Gebrauchtwagen, gilt mindestens eine einjährige Gewährleistungsfrist. Damit sind Klauseln beim Gebrauchtwagenhändler wie "gekauft wie besichtigt" oder "Kauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" nicht gültig. Bei Verkäufen von Privat gibt es keine gesetzliche Gewährleistung auf Gebrauchtgegenstände.

Umkehr der Beweislast: Vor dem Jahr 2002 war es Sache des Käufers zu beweisen, dass die Ware schon beim Kauf mangelhaft war. Seit 2002 ist der Käufer besser dran. Während der ersten 6 Monate nach dem Kauf wird gesetzlich angenommen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Der Händler muss deshalb im Zweifel nachweisen, dass die Ware einwandfrei aus seinem Bereich geliefert wurde. Erst nach Ablauf von 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass die Ware schon beim Erwerb mit Mängeln behaftet war.

Was drauf steht muss auch drin sein. Stimmen die Werbeaussagen zu einem Produkt nicht, gilt dies als Mangel. Hierfür hat der Verkäufer einzustehen und man braucht sich nicht an den Hersteller zu wenden. Auch hier gilt: Ansprechpartner ist der Verkäufer (Händler).

Nachbesserung: Bevor der Kunde die Sachen zurückgeben kann, hat der Verkäufer zwei Versuche zur Reparatur (Nachbesserung) bzw. kann die Ware austauschen (Umtausch). Erst, wenn dann immer noch die Sache mit Mängeln behaftet ist oder die Nachbesserung unzumutbar lange dauert, muss der Kaufpreis zurückerstattet werden (Wandlung). Bei geringfügigen Mängeln ist die Minderung des Kaufpreises zulässig.

Die verlängerte gesetzliche Gewährleistungsfrist (auf 24 Monate) gilt nur für Kaufverträge, die nach dem 1. Januar 2002 abgeschlossen wurden. Auch können Hersteller eine erweiterte (freiwillige) Garantie einräumen. So geben zum Beispiel manche Autohersteller eine dreijährige Garantie bzw. eine Sondergarantie für bestimmte Eigenschaften (Rostgarantie).

Monika.2015-04-12T14:59:24Z

Hab ein gutschein von Tassimo bekommen und habe alle dokomente zu gesendet und habe ein brief von Tassimo

Liebenswerter Hase2009-11-08T08:31:37Z

... also ...

14 tage mit vorlage des kassenbon, weil kaufland nicht der hersteller ist. doch in der gebrauchsanweisung steht der name des herstellers drin an den du dich nach ablauf der 14 tage wenden kannst. die gesetzliche garaniefrist besteht für 2 jahre ab kaufdatum.

Anonym2009-11-08T08:24:54Z

Steht das bei Kaffeemaschine nicht dabei?
Normal 2-3Jahre aber frag lieber nochmal nach..

Anonym2009-11-08T08:24:43Z

2 jahre

Weitere Antworten anzeigen (3)