Frage zum Überhangmandat?
Hallo,
im Rahmen der Bundestagswahl 2009 behandeln wir im Gemeinschaftskunde Unterricht gerade das Wahlsystem in Deutschland, aber mich verwirrt da etwas bezüglich den Überhangmandaten.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist es so: Wenn eine Partei 50% der Stimmen besitzt, stehen ihr beispielsweise 50 Sitze im Parlament zu. Bekomen aus dieser Partei nun 35 Kandidaten ein Direktmandat, ziehen diese direkt in den Bundestag ein, die restlichen 15 Plätze werden mit den Listenkandidaten besetzt.
Wenn aus dieser Partei jedoch theoretisch 55 Mitglieder ein Direktmandat erhalten haben, dann werden 50 regulär in den Bundestag eingeführt, die restlichen 5 erhalten noch ein s.g. Überhangmandat.
Dies war bei den diesjährigen Bundestagswahlen bei der CDU/CSU der Fall, sie hat nämlich 24 Überhangmandate bekommen. Heißt, dass 24 Kandidaten "zu viel" direkt gewählt wurden. Was ich nicht verstehe ist jedoch, warum trotzdem noch 21 Kandidaten von den Landeslilsten einen Sitz bekommen haben. Ich hatte es nämlich so verstanden, dass zunächst alle Direktmandate vergeben werden, und nur die RESTLICHEN Sitze an Kandidaten aus den Landeslisten vergeben werden. Hier bleiben aber neben den Direktmandaten theoretisch gar keine Sitze mehr übrig. Daher erscheint mir dieser Fall unlogisch, eigentlich müssten es doch nur reine Direktmandate + 3 Überhangmandate in der Fraktion geben, oder?
Ich hoffe, dass jemand meine Gedanken nachvollziehen und weiterhelfen kann! Zwar müssen wir das vielleicht nicht unbedingt wissen, aber das Ganze interessiert mich jetzt wirklich... ;)
LG Alexandra