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Frage zum Überhangmandat?
Hallo,
im Rahmen der Bundestagswahl 2009 behandeln wir im Gemeinschaftskunde Unterricht gerade das Wahlsystem in Deutschland, aber mich verwirrt da etwas bezüglich den Überhangmandaten.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist es so: Wenn eine Partei 50% der Stimmen besitzt, stehen ihr beispielsweise 50 Sitze im Parlament zu. Bekomen aus dieser Partei nun 35 Kandidaten ein Direktmandat, ziehen diese direkt in den Bundestag ein, die restlichen 15 Plätze werden mit den Listenkandidaten besetzt.
Wenn aus dieser Partei jedoch theoretisch 55 Mitglieder ein Direktmandat erhalten haben, dann werden 50 regulär in den Bundestag eingeführt, die restlichen 5 erhalten noch ein s.g. Überhangmandat.
Dies war bei den diesjährigen Bundestagswahlen bei der CDU/CSU der Fall, sie hat nämlich 24 Überhangmandate bekommen. Heißt, dass 24 Kandidaten "zu viel" direkt gewählt wurden. Was ich nicht verstehe ist jedoch, warum trotzdem noch 21 Kandidaten von den Landeslilsten einen Sitz bekommen haben. Ich hatte es nämlich so verstanden, dass zunächst alle Direktmandate vergeben werden, und nur die RESTLICHEN Sitze an Kandidaten aus den Landeslisten vergeben werden. Hier bleiben aber neben den Direktmandaten theoretisch gar keine Sitze mehr übrig. Daher erscheint mir dieser Fall unlogisch, eigentlich müssten es doch nur reine Direktmandate + 3 Überhangmandate in der Fraktion geben, oder?
Ich hoffe, dass jemand meine Gedanken nachvollziehen und weiterhelfen kann! Zwar müssen wir das vielleicht nicht unbedingt wissen, aber das Ganze interessiert mich jetzt wirklich... ;)
LG Alexandra
4 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Deine Frage ist berechtigt, auch mich hat sie anfangs ein bisschen verunsichert, allerdings verstehe ich nun wie dies alles zustande kommt.
Die Überhangmandate entstehen genau aus dem Grund wie du es bereits angesprochen hat, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten gewinnt als ihr den Plätzen nach zustehen.
Allerdings gilt dies nicht auf Bundesebene sondern auf Landesebene.
Dies bedeutet, dass Überhangmandate nur in den Ländern entstehen, in der die Partei mehr Direktkandidaten geholt hat als ihr in diesem Land an Plätze zustehen.
Jedes Bundesland ist verantwortlich für eine bestimmte Platzvergabe.
Wenn nun eine Partei bspw. in Hessen nur 5 Sitze im Bundestag mithilfe der Zweitstimmen gewinnt, gleichzeitig aber 7 Direktmandate in Hessen gewinnt, so bekommt sie 2 Überhangmandate im Bundestag.
Wenn nun die gleiche Partei allerdings in Berlin 7 Plätze im Bundestag mithilfe der Zweitstimme gewinnt, aber nur 2 Direktmandate, so werden die restlichen 5 Plätze über die jeweilige Partei-Liste des Landes Berlin aufgefüllt.
Somit kann es passieren, dass im Bundestag eine Partei ihre Mitglieder per Liste und per Überhangmandat rein bekommt.
Ich hoffe du konntest mir folgen ;)
- KapaunLv 7vor 1 Jahrzehnt
Die Sitze für den Bundestag werden nach Ländern getrennt vergeben. Das heiÃt, zunächst wird festgestellt, wieviel Sitze der Partei insgesamt bundesweit zustünden, und die werden dann entsprechend auf die einzelnen Länder verteilt. Pro Land werden dann erst die Direktmandate vergeben, und dann die Listenmandate. Und wenn im Land X Ãberhangmandate entstehen, werden sie nicht mit dem Land Y verrechnet, wo es keine gibt.
@Achim: Quatsch. Informier dich erstmal über das Urteil, anstatt wild drauflos dummes Zeug zu schreiben.
- ChrisPLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ich versuche mich auch noch einmal an einer Erklärung.
Generell gibt es im Bundestag doppelt soviele Plätze wie Wahlkreise (588 Sitze / 299 Wahlkreise).
Würde eine Partei bundesweit 200 Wahlkreise gewinnen und 50% der Zweeitstimmen erhalten und würde man bundesweit verrechnen, kämen nur 99 Listenkandidaten hinzu.
Wie bereits erwähnt wird aber nur landesweit verrechnet.
Angenommen es gäbe in einem Bundesland 50 Wahlkreise (100 Sitze) und eine Partei erhält 40% der Zweitstimmen, so würden ihr 40 Sitze und den restlichen Parteien 60 Sitze zustehen.
Nun hat aber die erste Partei 45 Wahlkreise gewonnen. Da man den anderen Parteien ihre 60 Sitze nicht absprechen kann, erhält die erste Partei 5 Sitze zusätzlich.
@Achim: Ãberhangmandate sind nicht "illegal". Das Bundesverfassungsgericht hat nur erklärt, dass einige negative Effekte im Rahmen der Ãberhangmandate verfassungswiderig sind.
- vor 1 Jahrzehnt
Du hast recht mit deiner Erklärung. Aber Du brauchst dir bis zur nächsten Wahl den Kopf nicht zu zerbrechen denn das Bundesverfassungsgericht hat 2008 festgestellt die Ãberhangmandate sind verfassungswidrig, und der Gesetzgeber muss bis 2011 eine andere Lösung finden.
Und das ist gut so.