Ich hätt' da mal ein Problem....?

Wenn man polizeilich gemeldet ist, aber wgn. akuter Einsturzgefahr der Häuser zwangsevakuiert und im Hotel untergebracht wurde, ist man dann obdachlos mit festem Wohnsitz? Ist leider kein Witz, bin z.Zt. in der Situation, gehöre zu 50 Mietparteien, die vor knapp einem Monat in Wiesbaden innerhalb von 24 Stunden ihre Wohnungen verlassen mussten

2009-09-20T23:31:02Z

Nachtrag: Danke für Euer Mitgefühl und die Infos.

@Gewitterhexe: morgens um 7.30h wurden wir aus dem Bett geklingelt, durften nur 2 Umzugskartons mit dem Nötigsten einpacken, erfuhren noch nicht mal die genauen Hintergründe. Alles Andere blieb zurück, wir dürfen die Wohnungen nicht mehr betreten bis zum Umzug in eine neue Wohnung. Besonders schlimm: unter den Betroffenen sind allein erziehende Mütter und Väter mit z.T. mehreren Kindern und diversen Hunden, Katzen und sonstigen Kleintieren...

2009-09-23T05:52:20Z

@primaleins: da YC kein Chat ist, kann ich nicht allzusehr ins Detail gehen, nur soviel - ich bin stinkwütend! Unsere Probleme kommen daher, daß es sich bei den Häusern um Bauten aus den 60ern handelt, die nach einer damals als gut und billig gebauten Methode entstanden. Würde man gleich sanieren, könnte sicher manches Haus gerettet werden, aber seitdem die ersten Risse auftraten, "vergass" die Vermieterfirma, alle Mieter zu informieren, und wartete ab... Und ein Jahr später gab's neue Risse und ein Riesenloch im Fußboden einer Wohnung. Vielleicht ist es günstiger, Hotelunterbringung und die mit einem Umzug verbundenen Kosten zu tragen als zu sanieren? Danach könnte man ja gleich die Bagger rufen... Bekam inzwischen (annehmbare) neue Wohnung angeboten, aber die muß erst renoviert werden. Und dann müssen die Ämter erst noch ihr Placet zu Umzug und neuer Miete geben. Hätte ich nicht meinen ehrenamtlichen Job, wäre ich in den 12m² Hotel wohl schon durchgedreht...

Jürgen NRW2009-09-20T01:33:15Z

Beste Antwort

Ja, du giltst in Deutschland jetzt als Obdachloser.

Nachtrag zu dem Wiki-Auszug von Zerberus:

In Deutschland unterscheidet das Polizei- und Ordnungsrecht zwischen „freiwilliger“ und „unfreiwilliger“ Obdachlosigkeit. Ein „freiwillig Obdachloser“ (Nichtsesshafter) hat als Person, die ohne feste Unterkunft von Ort zu Ort zieht, keinen Anspruch auf Unterbringung seitens der Ordnungs- und Sicherheitsbehörden. Erst wenn er sich dauerhaft um eine Unterkunft bemüht, gilt er bei der staatlichen Exekutive als „unfreiwillig Obdachloser“ (Obdachloser im eigentlichen Sinn). Dann besteht eine Verpflichtung zur Unterbringung aus den jeweiligen landesrechtlichen Generalklauseln (z. B. Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 des bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes). Auch Menschen, die lediglich vom Verlust der gegenwärtigen Unterkunft bedroht sind oder eine menschenunwürdige Unterkunft bewohnen, gelten polizei- und ordnungsrechtlich als Obdachlose und haben einen Anspruch auf Unterbringung.

primal eins2009-09-21T02:46:11Z

Hallo,

hab das Gefühl, da stimmt was nicht. Wenn ihr immer noch ohne die offensichtlich zugesagte Hilfe der Stadt ausharren müsst . . .

Was ist denn das für eine Firma? Hab mal ein wenig gegoogelt.

Du fühlst dich hilflos . . . ich kann dich allenfalls per E-Mail und Tel. unterstützen.

DR Eisendraht2009-09-20T05:14:07Z

Abbruchwohner sind gemeldet. Ein fester Wohnsitzt ist also gegeben. Die Unterbringung im Hotel ist nicht selbst verschuldet (?) oder habt ihr nur "vergessen auszuziehen"? _ Wenn nicht, bezahlt der Vermieter die Nachsendeanträge bei der Post.... bei anderen Zustellern gibts wohl sowas nicht - noch nicht!?

Tatoo12009-09-19T23:44:00Z

Du bist wirklich in einer blöden Situation, ja denke auch das es so ist ( obdachlos mit festem Wohnsitz).

blasius952009-09-19T23:42:49Z

obdachlos bist du ja nicht , aber du solltest einen post- nach -sende
antrag stellen .
so kommt deine post in dein hotel .

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