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Ich hätt' da mal ein Problem....?
Wenn man polizeilich gemeldet ist, aber wgn. akuter Einsturzgefahr der Häuser zwangsevakuiert und im Hotel untergebracht wurde, ist man dann obdachlos mit festem Wohnsitz? Ist leider kein Witz, bin z.Zt. in der Situation, gehöre zu 50 Mietparteien, die vor knapp einem Monat in Wiesbaden innerhalb von 24 Stunden ihre Wohnungen verlassen mussten
Nachtrag: Danke für Euer Mitgefühl und die Infos.
@Gewitterhexe: morgens um 7.30h wurden wir aus dem Bett geklingelt, durften nur 2 Umzugskartons mit dem Nötigsten einpacken, erfuhren noch nicht mal die genauen Hintergründe. Alles Andere blieb zurück, wir dürfen die Wohnungen nicht mehr betreten bis zum Umzug in eine neue Wohnung. Besonders schlimm: unter den Betroffenen sind allein erziehende Mütter und Väter mit z.T. mehreren Kindern und diversen Hunden, Katzen und sonstigen Kleintieren...
@primaleins: da YC kein Chat ist, kann ich nicht allzusehr ins Detail gehen, nur soviel - ich bin stinkwütend! Unsere Probleme kommen daher, daß es sich bei den Häusern um Bauten aus den 60ern handelt, die nach einer damals als gut und billig gebauten Methode entstanden. Würde man gleich sanieren, könnte sicher manches Haus gerettet werden, aber seitdem die ersten Risse auftraten, "vergass" die Vermieterfirma, alle Mieter zu informieren, und wartete ab... Und ein Jahr später gab's neue Risse und ein Riesenloch im Fußboden einer Wohnung. Vielleicht ist es günstiger, Hotelunterbringung und die mit einem Umzug verbundenen Kosten zu tragen als zu sanieren? Danach könnte man ja gleich die Bagger rufen... Bekam inzwischen (annehmbare) neue Wohnung angeboten, aber die muß erst renoviert werden. Und dann müssen die Ämter erst noch ihr Placet zu Umzug und neuer Miete geben. Hätte ich nicht meinen ehrenamtlichen Job, wäre ich in den 12m² Hotel wohl schon durchgedreht...
12 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ja, du giltst in Deutschland jetzt als Obdachloser.
Nachtrag zu dem Wiki-Auszug von Zerberus:
In Deutschland unterscheidet das Polizei- und Ordnungsrecht zwischen „freiwilliger“ und „unfreiwilliger“ Obdachlosigkeit. Ein „freiwillig Obdachloser“ (Nichtsesshafter) hat als Person, die ohne feste Unterkunft von Ort zu Ort zieht, keinen Anspruch auf Unterbringung seitens der Ordnungs- und Sicherheitsbehörden. Erst wenn er sich dauerhaft um eine Unterkunft bemüht, gilt er bei der staatlichen Exekutive als „unfreiwillig Obdachloser“ (Obdachloser im eigentlichen Sinn). Dann besteht eine Verpflichtung zur Unterbringung aus den jeweiligen landesrechtlichen Generalklauseln (z. B. Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 des bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes). Auch Menschen, die lediglich vom Verlust der gegenwärtigen Unterkunft bedroht sind oder eine menschenunwürdige Unterkunft bewohnen, gelten polizei- und ordnungsrechtlich als Obdachlose und haben einen Anspruch auf Unterbringung.
- primal einsLv 6vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
hab das Gefühl, da stimmt was nicht. Wenn ihr immer noch ohne die offensichtlich zugesagte Hilfe der Stadt ausharren müsst . . .
Was ist denn das für eine Firma? Hab mal ein wenig gegoogelt.
Du fühlst dich hilflos . . . ich kann dich allenfalls per E-Mail und Tel. unterstützen.
- Gewitterhexe .Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Ohje, Echinopsis, das ist ja eine Sch***-Situation. Hoffentlich haben Du und die anderen Hausbewohner ihre Sachen in Sicherheit bringen können.
Ich wünsche Dir, daß Du bald eine andere Wohnung findest und drück Dich mal ganz fest.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Obdachlosigkeit (Wohnungslosigkeit) wird definiert als Zustand, in dem Menschen über keinen festen Wohnsitz verfügen und im öffentlichen Raum, im Freien oder in Notunterkünften übernachten.
Wohnungslosigkeit bezeichnet die Situation, in der sich Menschen befinden, die in Einrichtungen wohnen, in denen die Aufenthaltsdauer begrenzt ist und in denen keine Dauerwohnplätze zur Verfügung stehen. Dazu zählen Übergangswohnheime, Asyle und Herbergen, aber auch Übergangswohnungen und andere Lösungen. Wohnungslosigkeit wird häufig mit Obdachlosigkeit verwechselt oder gleichgesetzt.
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- pedroLv 5vor 1 Jahrzehnt
Mein Mitgefühl hast du für deine schwierige Situation. Aber rechtlich gesehen hast du einen festen Wohnsitz, auch wenn es eher eine Wohnflucht ist.
Wenn polizeilich auch klar ist, wo du dich aufhälst, bist du wohl nicht obdachlos.
Ich würde an deiner Stelle aber darauf drängen, dass dieser Zustand bald beendet wird.
- pitbabbaLv 7vor 1 Jahrzehnt
Da bist aber wirklich in einer unangenehmen Situation.
Du bist aber weder obdachlos noch wohnsitzlos. Auch eine lang-
fristige Hotelunterbringung stellt im rechtlichen Sinne einen Wohnsitz
dar.
Gruß
PitBabba
- peter040555Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Die Frage ist wirklich interessant.
Ich denke da greift eine Sonderregelung.
Erkundige dich doch auf deinem Rathaus, die
müßten eigentlich Bescheid wissen.
- blasius95Lv 7vor 1 Jahrzehnt
obdachlos bist du ja nicht , aber du solltest einen post- nach -sende
antrag stellen .
so kommt deine post in dein hotel .
- vor 1 Jahrzehnt
Nee, biste nicht obdachlos, es sei denn es ist ein Cabrio Hotel
Und Post wird ja an die vorübergehende Adresse nachgeschickt, oder?
Und ansonsten dir und deinen ehemaligen Nachbarn
viel Glück beim Suche einer neuen Bleibe
- Tatoo1Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Du bist wirklich in einer blöden Situation, ja denke auch das es so ist ( obdachlos mit festem Wohnsitz).