Sind die 5 im Bundestag vertretenen Parteien verfassungswidrig? [s. Details]?
Laut Grundgesetz darf niemand aufgrund seines Geschlechts bevorzugt oder benachteiligt werden.
SPD, Grüne, und "Die Linke" befürworten jedoch klar und eindeutig die Bevorzugung von Frauen z.B. bei Managerposten.
Das heißt, das Geschlecht (weiblich) zählt mehr als die Qualifikation. Diese Einstellung verstößt klar gegen die in der Verfassung verankerte Gleichberechtigung. Diese 3 Parteien sind daher als verfassungswidrig einzustufen und für mich unwählbar.
CDU/CSU und FDP sind gegen die Einführung von Mindestlöhnen.
Das heißt im Umkehrschluß, daß diese Parteien Lohndumping und damit die hemmungslose Ausbeutung der Arbeitnehmer befürworten.
Wenn jemand trotz Vollzeitjob von seinem verdienten Geld nicht leben kann und daher auf zusätzliche Hilfe angewiesen ist, dann ist das faktisch als SKLAVEREI zu bezeichnen.
Sklaverei ist nach dem Grundgesetz aber verboten.
Parteien, die sich gegen Mindestlöhne und damit für Lohndumping aussprechen, sind daher als verfassungswidrig einzustufen.
CDU/CSU und FDP sind deshalb verfassungswidrig und für mich ebenfalls unwählbar.
Bleibt nur eines: Eine der Mikro-Parteien ("Splitterparteien", "Sonstige") zu wählen.
Da gibt es auch einige, für die das Grundgesetz noch oberstes Gesetz ist.
@melishe: Egal wie man es nennt: Eine geschlechtsbezogene Quotenregelung ist eine Diskriminierung des dadurch benachteiligten Geschlechtes. Und damit m.E. verfassungswidrig.
Bzgl. Sklaverei habe ich extra von "faktisch als Sklaverei" geschrieben. Und erzähle mal einem Hartz-IV-Empfänger, der von der Arge zu einem 1,--€-Job GEZWUNGEN wird, er hätte das Recht auf freie Jobwahl.
Noch besser: Erzähle das der Arge!
Es ist FAKTISCH Sklaverei!