Wir ,meine Frau und ich ,haben den momentanen Mietwohnraum am 01.09.2000 angemietet und möchten nun ausziehen. Ich habe eben gelesen ,dass die neue diesbezügliche Regelung erst ab 2001 verbindlich ist . Habe ich also doch 9 Monate Kündigungsfrist einzuhalten ? Schon jetzt danke für Eure Antwort(en)!
Hausverwalter2009-09-13T22:19:49Z
Beste Antwort
Seit 2001 gilt die Mietrechtsreform und die besagt, dass auch in älteren Mietverträgen - sollte eine längere Kündigungsfrist für den Mieter vereinbart worden sein -die 3 monatige Kündigungsfrist gilt. Eine Regelung zu Lasten des Mieters ist unwirksam.
D.h. für den Vermieter gelten die vereinbarten Fristen.
Wollt ihr zum 31.12.2009 ausziehen, muss eure Kündigung (gemeinsam kündigen, wenn ihr gemeinsam unterschrieben habt) spätestens am 05.10.2009 beim Vermieter im Briefkasten sein. Stichtag ist der 3. Werktag des Monats. Eine Vertrauensperson, die den Inhalt des Briefes gesehen hat, sollte den Brief einwerfen - sicherer ist nur noch der Gerichtsvollzieher.