Ersatzschluessel fuer Wohnung...?

Hi Hi,

mal ne Frage zur Gesetzgebung Mietrecht. Bei Uebergabe einer Wohnung an den Mieter, muss der Vermieter einen zweiten Schluessel geben??? Wenn ja, steht das in irgendeinem Gesetz in dem ich das nachlesen kann? Ich hab im BGB gesucht aber bisher nichts gefunden...

Danke fuer Eure Antworten

LG

Im Mietvertrag kann ich nichts finden

2009-08-25T04:01:03Z

ok, das problem besteht darin, dass bei beginn des mietverhaeltnisses nur ein schluessel ausgehaendigt wurde. einfach nachmachen geht denke ich nicht, da der schluessel sowohl fuer wohnung als auch die haustuer und das schloss fuer die parkplaetze verwendet wird.

idril_arien2009-08-25T02:23:31Z

Beste Antwort

Der Mieter hat ein Recht darauf, daß ihm sämtliche Wohnungsschlüssel ausgehändigt werden. Sollte es nur einen geben, dann bekommt er nur einen. Normal gibt es immer mindestens zwei Schlüssel. Einer ist schon sehr ungewöhnlich. Der Vermieter hat KEIN Recht auf einen Schlüssel für die Wohnung, so lange diese vermietet ist. Er darf die Wohnung auch nicht betreten. Schon gar nicht in Abwesenheit und ohne Einwilligung des Mieters.

Franz B2009-08-28T15:07:06Z

Wenn der Schlüssel für Wohnung, Haustür und Parkplätze verwendet wird, handelt es sich um eine Schließanlage.

Da kann nur der Vermieter neue Schlüssel bestellen.
Sprich ihn mal darauf an, daß ein Schlüssel zuwenig ist.

Zu solch einer Schließanlage gehören eine Menge Schlüssel standardmäßig dazu.
Die hat der Vermieter.

Hausverwalter2009-08-25T22:10:22Z

Wenn mietvertraglich nichts vereinbart wurde, hast du keinen Anspruch auf einen zweiten Schlüssel vom Vermieter. Der Vermieter hat ebenso kein Recht einen zweiten Schlüssel bei sich zu behalten - auch wenn das manche Vermieter anders sehen wollen.

Man könnte den Vermieter fragen bzw. darauf hinweisen, dass man einen weiteren Schlüssel benötigt.

Peter K2009-08-25T12:54:26Z

der Vermieter muß dem Mieter ungehinderten Zutritt zur vermieteten Wohnung verschaffen - in der Regel mit 1 Haustürschlüssel und mit 1 Wohnungsschlüssel - damit hat er seine Pflicht erfüllt - benötigt Ihr mehr könnt ihr ja welche mit Zustimmung des Vermieters nachmachen lassen -

Anonym2009-08-25T03:08:06Z

Streitthema Schlüssel



Die zwei bis drei Schlüsselsätze für Haus, Wohnung und Briefkasten, die der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses erhält, reichen nach Erfahrungen des Deutschen Mieterbundes (DMB) im Regelfall nicht aus. Deshalb können Mieter von Ihrem Vermieter weitere Schlüssel verlangen. Alle Familienmitglieder, aber auch Babysitter, Reinigungskräfte usw., können einen Schlüssel beanspruchen. Der Mieter kann auch zusätzliche Haustürschlüssel für den Briefzusteller und Zeitungsboten verlangen. Das entschied nach Angaben des Deutschen Mieterbundes jetzt zum Beispiel das Amtsgericht Mainz (Az. 80 C 96/07). Auch Ersatzschlüssel, die bei Nachbarn oder Freunden hinterlegt werden, muss der Vermieter zur Verfügung stellen.

Sind Schlüssel verloren gegangen, muss der Vermieter sofort darüber informiert werden. Die dadurch entstehenden Kosten muss der Mieter nur übernehmen, wenn er für den Verlust verantwortlich ist oder wenn ein Missbrauch der Schlüssel nicht ausgeschlossen werden kann. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes ist eine Mietvertragsklausel unwirksam, die es dem Vermieter erlaubt, ohne Rücksicht auf Verschulden auf Kosten des Mieters Ersatzschlüssel zu beschaffen oder neue Schlösser einbauen zu lassen (Brandenburgisches Oberlandesgericht 7 U 165/03).

Der Vermieter darf ohne Wissen des Mieters oder gegen dessen Willen keinen Zweitschlüssel zur Wohnung besitzen. Nutzt der Vermieter einen Zweitschlüssel, um in Abwesenheit des Mieters dessen Wohnung zu betreten, ist das Hausfriedensbruch und berechtigt den Mieter zur fristlosen Kündigung, teilte der Deutsche Mieterbund unter Berufung auf eine Entscheidung des Landgerichts Berlin (Az. 64 S 305/98) mit.
Beim Auszug muss der Mieter sämtliche Schlüssel zurückgeben – auch die, die er auf eigene Kosten hat anfertigen lassen. Ist der Vermieter nicht bereit, für diese zu bezahlen, muss der Mieter sie im Beisein des Vermieters oder eines Zeugen unbrauchbar machen. Bei der Rückgabe der Schlüssel genügt es nicht, sie kommentarlos in den Briefkasten des Hausmeisters zu werfen oder sie einem anderen Mieter zu geben. Vielmehr muss der Mieter die Schlüssel dem Vermieter oder seinem Verwalter persönlich übergeben (AG Berlin Tempelhof-Kreuzberg 4 C 776/81). Anders nur, wenn Mieter und Vermieter eine andere Form der Schlüsselübergabe vereinbaren.

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