Rechtslage bei Nichtausstellung eines Arbeitszeugnisses?
Hallo zusammen.
Habe mal eine Frage und find leider keine gescheiten Antworten bisher.
Ich habe zum 30. Juni wegen der schlechten Auftragslage meine Arbeitsstelle verloren. Natürlich bestand ich auf einem qualifizierten Arbeitszeugnis, was mir auch vom Abteilungsleiter und der Personalabteilung zugesagt wurde. Dieses Zeugnis habe ich bisher nicht bekommen, trotz wiederholter Anrufe und sogar mehrfacher schriftlicher Aufforderungen. Mein heutiger Anruf in der Personalabteilung führte nur dazu, dass mir relativ unfreundlich gesagt wurde, ich solle mich an den Abteilungsleiter wenden, sie wären dafür nicht zuständig.
Nun frage ich mich, wie ich rechtlich vorgehen kann, um endlich an mein zeugnis zu kommen, das ich dringend sowohl für meine Bewerbungsunterlagen als auch für das Arbeitsamt benötige.
Hat da jemand Fachwissen oder Erfahrungen gesammelt mit solchen Fällen? Bin für jede Hilfe dankbar. :)
Gruss, Jersey
tquadrat_org2009-08-19T16:42:55Z
Beste Antwort
Wenn Du mindestens sechs Monate bei dem Arbeitgeber beschäftigt warst, dann steht Dir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu. Unabhängig davon hast Du in jedem Fall ein Recht auf ein Arbeitszeugnis (was, wenn nicht "qualifiziert", nicht mehr ist als ein Schrieb á la "hat hier gearbeitet von bis").
Nach dem Du es schon im guten versucht hast, hilft jetzt nur noch der Holzhammer: Einschreiben mit Rückschein (oder "persönlich") an den Geschäftsführer/Eigentümer (je nach Rechtsform - Adressat ist wichtig! - also NICHT an die Personalabteilung). In dem Schreiben schilderst Du den Sachverhalt (mit direktem Vorgesetzten und Personalabteilung gesprochen etc.) und setzt eine Frist von 7 Tagen (bzw. 5 Arbeitstagen).
Ist nach Verstreichen der Frist noch nichts passiert (= Du hast noch kein Zeugnis), gehst Du direkt zum Arbeitsgericht (ist billiger als Anwalt, wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast), desgleichen, wenn Du mit dem Zeugnis nicht einverstanden bist.
Ich würde an deiner Stelle das Arbeitszeugnis zum letzten Mal schriftlich anfordern. Der Betrieb ist gesetzlich dazu verpflichtet, dir ein Arbeitszeugnis auszustellen. Weise in dem Anschreiben auf die gesetzliche Verpflichtung hin, verweise auch auf die vielen Telefonate diesbezüglich und setze eine letzte Frist, ( 1 Woche ) und mach denen auch unmissverständlich, aber höflich klar, dass du dein Recht vor dem Arbeitsgericht einklagen wirst, samt aller Ausfallkosten.
Wer das mit den sechs Monaten hier erfunden hat - kennt die Rechtsprechung nicht: Arbeitnehmer haben selbst bei nur kurzfristiger Tätigkeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Arbeitgeber kann auch bei kurzer Beschäftigungsdauer kein qualifiziertes Zeugnis verweigern (Urteil des LAG Köln vom 30.03.2001, Az: 4 Sa 1485/00). Ein solches Zeugnis müsse Leistung und Führung des Arbeitnehmers beurteilen. Nur weil ein Arbeitnehmer lediglich wenige Wochen gearbeitet habe, sei eine Zeugniserteilung für den Arbeitgeber nicht unmöglich gewesen. Ansonste Frist setzen Klage beim Arbeitsgericht für den Fall der Nichteinhaltung ankündigungen und dann einfach klagen - kann man selbter machen benötigt man in erster Inanstanz keinen Anwalt -
Wenn die Indianer nicht spuren muss der Häuptling ran ! Jetzt ist es Zeit ein Einschreiben an die Geschäftsführung zu senden, es ihnen klarmachen das so ein Verhalten respektlos und ignorant ist. Eine Frist von 14 Tagen einräumen und den Hinweis auf eine Klage vor dem Arbeitsgericht anzukündigen. Die Arbeitsrechtler haben kein Verständnis für dieses Verhalten ! Wenn das Arbeitszeugnis erstellt wurde, ist darauf zu achten das keine versteckten negativen Aussagen enthalten sind. Viel Glück