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Rechtslage bei Nichtausstellung eines Arbeitszeugnisses?
Hallo zusammen.
Habe mal eine Frage und find leider keine gescheiten Antworten bisher.
Ich habe zum 30. Juni wegen der schlechten Auftragslage meine Arbeitsstelle verloren. Natürlich bestand ich auf einem qualifizierten Arbeitszeugnis, was mir auch vom Abteilungsleiter und der Personalabteilung zugesagt wurde. Dieses Zeugnis habe ich bisher nicht bekommen, trotz wiederholter Anrufe und sogar mehrfacher schriftlicher Aufforderungen. Mein heutiger Anruf in der Personalabteilung führte nur dazu, dass mir relativ unfreundlich gesagt wurde, ich solle mich an den Abteilungsleiter wenden, sie wären dafür nicht zuständig.
Nun frage ich mich, wie ich rechtlich vorgehen kann, um endlich an mein zeugnis zu kommen, das ich dringend sowohl für meine Bewerbungsunterlagen als auch für das Arbeitsamt benötige.
Hat da jemand Fachwissen oder Erfahrungen gesammelt mit solchen Fällen? Bin für jede Hilfe dankbar. :)
Gruss,
Jersey
9 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn Du mindestens sechs Monate bei dem Arbeitgeber beschäftigt warst, dann steht Dir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu. Unabhängig davon hast Du in jedem Fall ein Recht auf ein Arbeitszeugnis (was, wenn nicht "qualifiziert", nicht mehr ist als ein Schrieb á la "hat hier gearbeitet von bis").
Nach dem Du es schon im guten versucht hast, hilft jetzt nur noch der Holzhammer: Einschreiben mit Rückschein (oder "persönlich") an den Geschäftsführer/Eigentümer (je nach Rechtsform - Adressat ist wichtig! - also NICHT an die Personalabteilung). In dem Schreiben schilderst Du den Sachverhalt (mit direktem Vorgesetzten und Personalabteilung gesprochen etc.) und setzt eine Frist von 7 Tagen (bzw. 5 Arbeitstagen).
Ist nach Verstreichen der Frist noch nichts passiert (= Du hast noch kein Zeugnis), gehst Du direkt zum Arbeitsgericht (ist billiger als Anwalt, wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast), desgleichen, wenn Du mit dem Zeugnis nicht einverstanden bist.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wichtig ist immer Fristen setzen.
Schicke einen Einschreibebrief mit Rückschein, d.h. der Empfänger muss auf einer Karte unterschreiben, dass er den Brief bekommen hat.
Da Du schon mehrfach angefragt hast, würde ich eine Frist von 7 Tagen vorschlagen. Schreibe ganz einfach....sollte ich nach Ablauf dieser Frist keine Antwort erhalten, übergebe ich die Angelegenheit meinem Anwalt.
Schreibe Dir für Dich auch alles nochmal stichpunktartig auf.
Hörst Du nach Ablauf der Frist nichts, mit Deinen Unterlagen und der Karte von der Post zum Anwalt.
- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wer das mit den sechs Monaten hier erfunden hat - kennt die Rechtsprechung nicht:
Arbeitnehmer haben selbst bei nur kurzfristiger Tätigkeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Arbeitgeber kann auch bei kurzer Beschäftigungsdauer kein qualifiziertes Zeugnis verweigern (Urteil des LAG Köln vom 30.03.2001, Az: 4 Sa 1485/00). Ein solches Zeugnis müsse Leistung und Führung des Arbeitnehmers beurteilen. Nur weil ein Arbeitnehmer lediglich wenige Wochen gearbeitet habe, sei eine Zeugniserteilung für den Arbeitgeber nicht unmöglich gewesen.
Ansonste Frist setzen Klage beim Arbeitsgericht für den Fall der Nichteinhaltung ankündigungen und dann einfach klagen - kann man selbter machen benötigt man in erster Inanstanz keinen Anwalt -
- volme67Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Ich würde an deiner Stelle das Arbeitszeugnis zum letzten Mal schriftlich anfordern.
Der Betrieb ist gesetzlich dazu verpflichtet, dir ein Arbeitszeugnis auszustellen.
Weise in dem Anschreiben auf die gesetzliche Verpflichtung hin, verweise auch auf die vielen Telefonate diesbezüglich und setze eine letzte Frist, ( 1 Woche )
und mach denen auch unmissverständlich, aber höflich klar, dass du dein Recht vor dem Arbeitsgericht einklagen wirst, samt aller Ausfallkosten.
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- vor 1 Jahrzehnt
Wenn die Indianer nicht spuren muss der Häuptling ran !
Jetzt ist es Zeit ein Einschreiben an die Geschäftsführung zu senden, es ihnen klarmachen das so ein Verhalten respektlos und ignorant ist.
Eine Frist von 14 Tagen einräumen und den Hinweis auf eine Klage vor dem Arbeitsgericht anzukündigen.
Die Arbeitsrechtler haben kein Verständnis für dieses Verhalten !
Wenn das Arbeitszeugnis erstellt wurde, ist darauf zu achten das keine versteckten negativen Aussagen enthalten sind.
Viel Glück
- wowLv 4vor 1 Jahrzehnt
ein Zeugnis steht Dir rechtlich zu, insofern ist der Arbeitgeber zur Ausstellung verpflichtet.
Als Gewerkschaftsmitglied bei der Gewerkschaft melden
sonst: Anwalt, mit einem Schreiben meist erledigt!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn du nicht nur vorübergehend dort gearbeitet hast, ist die
Firma verpflichtet, dir ein Zeugnis auszustellen. Ansonsten genügt
ein Beschäftigungsnachweis. Gehe zum Arbeitsgericht, die Beratung dort ist kostenlos, auch die 1. Instanz, falls das nötig
wäre.
- ladyspace2002Lv 5vor 1 Jahrzehnt
Das dumme ist, dass du nicht schon vorher wusstest, dass du kein Zeugnis ausgestellt bekommst. Dann hättest du dir selber eins schreiben können und nur noch unterschreiben lassen müssen. Viele Chefs "denken" nicht daran Arbeitszeugnisse zu schreiben.
Jetzt ist es leider ziemlich spät und wenn es schon Ãrger auf deiner Ex-Stelle deswegen gab wird es schwer mit der Unterschrift werden...
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Setze eine Frist,nach deren verstreichen Du die Lohnfortzahlung einforderst,da aufgrund fehlender Zeugnisse keine Arbeitsaufnahme möglich wäre.
Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis besteht aber auch erst nach mindestens 6Monatiger Anstellung,also nach einem beurteilbaren Zeitraum.