ALG 2 und Urlaub, streichen die einem die Leistung?
Ich bekomme ALG 2. Ich bin aber nicht "erwerbslos" sondern in der Elternzeit. Ich bin allein erziehend und der Vater meines Kindes möchte dies nun sehen. Er wohnt im Ausland und mein Kind ist zu klein um alleine zu verreisen also muß ich mit. Kann mir das Amt die Leistung streichen weil die Reise fast 6 Wochen dauern wird?
2009-08-13T02:13:36Z
Das Elterngeld nach BEEG habe ich bis März bekommen...ich habe mich aber dazu entschlossen noch ein weiteres Jahr mit meiner Tochter zu Hause zu bleiben, für diese 10 Monate, mehr sind es nicht habe ich dann einen Antrag bei der Arge gestellt. Ich bin nicht arbeitslos oder suchend, nach Ende der Elternzeit gehe ich wieder an meine alte Arbeitsstelle.
2009-08-13T06:09:09Z
Ich bin die Mutter und da es sich hier um meine Tochter handelt ist es mein Recht für mein Kind da zu sein und auch zu Hause zu sein.
ascalon26072009-08-13T01:45:28Z
Beste Antwort
"weil die Reise fast 6 Wochen dauern wird?" Welches Ausland meinst du - den Mars?
Aber jetzt mal ernsthaft.
Du bist in der Elternzeit,erhälst also nach BEEG maximal 67 Prozent des wegfallenden bereinigten Nettoeinkommens .Für Mütter oder Väter ohne Einkommen, etwa Hausfrauen/Hausmänner, Arbeitslose oder Studierende ohne Einkommen, gibt es ein zwölfmonatiges Mindestelterngeld von 300 Euro, das nicht mit anderen Sozialleistungen, wie etwa dem Arbeitslosengeld II, verrechnet wird.
Die Frage ist also : erhälst du Elterngeld nach BEEG und hast ergänzendes ALG 2 beantragt.? Oder erhälst du ALG 2 und zusätzlich Elterngeld ?
NT
Du erhälst also ALG 2 nach § 73 SGB XII und nicht nach SGB II. Dann gelten allerdings andere Regelungen.Eine Leistungskürzung oder Streichung hast du nicht zu erwarten da du damit nicht den Pflichten nach SGB II unterworfen bist. Es empfiehlt sich aber trotzdem den Leistungsträger von einer längeren Abwesenheit zu unterrichten.
Akzeptiert die Arbeitsagentur Ihren Urlaubswunsch, werden Ihnen auch als Alg2 Empfänger in der Regel drei Wochen Urlaub bewilligt. Während dieser Zeit beziehen Sie die Regelleistung weiter.
Also denke ich, daà du bei 6 Wochen schon Probleme bekommen kannst, aber frag am besten deinen zuständigen "Betreuer"
Falls dir die 6 Wochen nicht genehmigt werden, wäre die Alternative vielleicht der Vater kommt her?!
Solange du auf dem Amt deinen Urlaub anmeldest, dürften die keine Probleme machen (obwohl: 6 Wochen ist natürlich keine "normale" Urlaubslänge). Du darfst nur nicht einfach "abhauen" - also nicht verreisen, ohne deinem Sachbearbeiter Bescheid zu geben (schildere ihm die Sachlage, dann sind die vielleicht kulanter). Denn als Arbeitsloser muss man sich dem Amt quasi "ununterbrochen" zur Verfügung stellen, da die Arbeitslosigkeit ja keine Urlaubszeit ist, über die man frei verfügen kann. Aber wie gesagt, wenn du Bescheid gibst, sollte es einigermaÃen problemlos weiterlaufen. Und schlieÃlich machst du ja auch keinen Urlaub in dem Sinne, das würde ich alles dazusagen.