kann ich was gegen jugendliche unternehmen die vor unserem haus abhängen, laut grölen und musik hören obwohl es noch nicht 22 uhr ist, und sie gar nicht hier wohnen??
dank diesem lärm wacht unsere kleine tochter (10 monate) permanent auf.
und an respekt haben die sowieso nicht mehr!!!
2009-08-06T12:55:26Z
@~::Sαη∂у::~
hab ich schon deshalb der letze satz oben.
2009-08-06T13:05:28Z
mir geht es nicht um alle jugendliche, sondern nur um die, die vor unserem haus nerven. wie johanna gesagt hat finde ich das unverschämt. denn selber wollen die es auch nich haben.
und bitte nich alle schreiben wir waren selber mal jung... das mag sein, aber wir hatten noch anstand und respekt. wenn jemand raus kam und dich drum gebeten hat wegzugehen, hast du es auch gemacht.
Jürgen NRW2009-08-06T13:28:47Z
Beste Antwort
Eine Ruhestörung (auch Lärmstörung) ist die Belästigung anderer Personen durch Schallemissionen.
Dies wird von den Ländern und Gemeinden unterschiedlich geregelt.
Für Lärmschutz existieren folgende Sanktionsnormen:
§ 117 OWiG - Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. Dabei handelt es sich um verhaltensbedingten Lärm, zum Beispiel Geschrei, Maschinenlärm, Fahrzeuge, Musik aller Art usw. § 117 OWiG ist gegenüber anderen Vorschriften subsidiär (z. B. Landesrecht, Ortsrecht). Sonn- und Feiertagsgesetze der Länder Immissionsschutzgesetze der Länder Maschinenlärmverordnung (§ 32 BImschV) Verkehrslärmschutzverordnung (§ 16 BImschV) Bestimmte Gemeinden haben Verordnungen im Rahmen des Ortsrechts erlassen, die zum Beispiel die Mittags- und Nachtruhe betreffen. In der Stadt München gilt beispielsweise die Hausarbeits- und Musiklärmverordnung.
Du kannst trotzdem die Polizei darüber informieren, die werden (wenn sie Lust und Laune haben und nicht zu "beschäftigt" sind) dann einen Streifenwagen vorbeischicken und die Kids vor eurem Haus erhalten einen Platzverweis !!!
Die Straße ist öffentliches Terrain. Da kann man vor 22 Uhr garnichts unternehmen. allenfalls auf Ortswechsel bestehen so wie es in Fußgängerzonen mit Strassenmusikern gemacht wird.
@Alwin E: Ich bin auch ein Jugendlicher und ich treib mich nicht draussen herum, meine älteren Geschwister(beide über 18) haben das auch nicht so gemacht, waren vielleicht mal im Kino oder in der Disco, aber nie vor Häusern und haben rumgelärmt. Ich find das unverschämt, dass alle Jugendlichen unter einen Hut gesteckt werden, nicht jeder ist so! Man kann schon etwas machen. Bitte sie freundlich woanders hinzugehen und erklär ihnen, das dein Baby schlafen will.
@Alwin E: 1. Es geht dich nichts an wo ich wohne. 2. Wo ist Baden-Whürttemberg? 3. Ich wohne in Österreich!!
Nächtliche Ruhestörung ist es leider erst nach 22 Uhr. Dann kannst du auch die Polizei anrufen. Du kannst natürlich auch schon vorher anrufen und das melden. Z. B. wenn Sie am rumpöbeln sind und Passanten belästigen. Ansonsten kann man nicht viel machen.