Mietminderung, wenn Keller nicht verfügbar ist?
Mein Mietvertrag besagt, daß mir ein Keller zusteht. Bis heute wurde mir aber ncoh keiner zugeteilt, trotz mehrmaligen Nachfragens. Um wieviel Prozent kann ich die Miete kürzen?
Im 2. UG sind allerdings noch Kellerräume frei - dieses UG ist aber extrem feucht, dort steht das Wasser auf dem Lehmboden (obwohl es jetzt schon ein paar Tage nicht geregnet hat). Wäre solch ein Kellerraum zumutbar?