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Mietminderung, wenn Keller nicht verfügbar ist?

Mein Mietvertrag besagt, daß mir ein Keller zusteht. Bis heute wurde mir aber ncoh keiner zugeteilt, trotz mehrmaligen Nachfragens. Um wieviel Prozent kann ich die Miete kürzen?

Im 2. UG sind allerdings noch Kellerräume frei - dieses UG ist aber extrem feucht, dort steht das Wasser auf dem Lehmboden (obwohl es jetzt schon ein paar Tage nicht geregnet hat). Wäre solch ein Kellerraum zumutbar?

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    ... also ...

    ich würde an deiner stelle den vermieter mit dem hinweis ( frist innerhalb von 14 tagen ) wenn nicht wie vereinbart ordnungsgemäß die kellerräume zu verfügung stehen würden, du gezwungen bist die miete um 10 bis 15 % prozent zu kürzen, mit der begründung, das du die gegenstände anderweitig einlagen müsstest.

    Quelle(n):
  • vor 1 Jahrzehnt

    Eigentlich klärt man solche Dinge vor dem Unterzeichnen des Mietvertrages.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es im Mietvertrag steht, steht Dir ein Keller zu. Ein Kller muss nicht trocken sein. In Altbauten ist es üblich dass der Keller nass ist. Ich gehe bei Dir von einem Altbau aus, da ja es sonst keinen Lehmboden mehr gibt. Mietminderungen müssen nach der Hamburger Tabelle errechnet werden. In Deinem Fall kämen höchsten 2-3 % heraus. Setze dem Vermieter ein Frist und lasse vpm Vermieter Holzpaletten in den Keller legen.-

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