Spezielle Frage Prozesskostenhilfe. Mein Anwalt will einen Fall mit PKH nicht übernehmen, da der Streitwert?

zu hoch wäre, sprich sein Honorar würde zu niedrig ausfallen. Ich weiß, dass er das eigentlich nicht darf. Aber okay, ich kann ihn ja nicht zwingen, auch im Hinblick auf seine spätere Motivation in diesem Fall. Mich interessiert jetzt nur: Gibt es hier wirklich nur einen Höchstbetrag von 900 Euro Anwaltshonorar? Kann ich das irgendwo nachlesen. Oder hat er mir Blödsinn erzählt?

Anonym2009-06-16T08:53:15Z

Beste Antwort

Er hat Recht. Ein Höchsthonorar von 900,00 € steht in der Form zwar nirgendwo festgeschrieben, die Höhe der Gebühren richtet sich aber meistens nach dem Streitwert, und in PKH-Verfahren sind die Gebühren nach oben hin begrenzt. Bis zu einem Streitwert von 3.000,00 € werden PKH-Fälle genauso abgerechnet wie Fälle ohne PKH. Für Fälle mit Streitwerten zwischen 3.000,01 € und 30.000,00 € gibt es eine eigene Tabelle (§ 49 RVG, Link s.u.)

Alle Streitwerte ab 30.000,01 € werden in einer Gruppe zusammengefasst, die Gebühren werden nicht mehr an den Streitwert angepasst. In Zahlen ausgedrückt heißt das, dass der RA in einem PKH-Verfahren bei jedem Streitwert höher als 30.000,00 € 1,3 Verfahrens-, 1,2 Terminsgebühren* + 20,00 € Auslagenpauschale = 997,50 € netto verdient (zum Vergleich: ohne PKH wäre er bei einem Streitwert von 30.000,01 € schon bei 1.915,00 € Gebühren netto, bei gleichem Arbeitsaufwand wohlgemerkt, und bei höheren Streitwerten erhielte er mehr). Ggf. könnte er für einen gerichtlich protokollierten Vergleich weitere 391,00 € netto rausholen, das wäre es dann aber auch. Wie sich die Kostennote im Einzelnen zusammensetzt, ist zu kompliziert zu erklären.

*Terminsgebühren fallen nicht in jedem Fall an

Sprendlinger2009-06-17T06:43:18Z

Wie hoch das Honorar ist kann ich nicht sagen, aber jeder Anwalt kann jeden Fall ablehnen. Er ist nie verpflichtet ein Fall anzunehmen
Aber das Geld wird nur bezahlt, wenn der Prozess verloren geht, sonst zahlt der Gegner. Die Aussichten den Prozess zu gewinnen scheinen recht klein zu sein.

Anonym2009-06-16T19:36:37Z

Die Angaben deines Anwaltes stimmen. Übrigens ist er nicht verpflichtet, deinen Fall zu übernehmen, ein Anwalt kann, ebenso wie jeder andere Dienstleister, sich seine Kunden resp. Mandanten selbst aussuchen.

Anonym2009-06-16T13:36:21Z

Kaum ein Anwalt ist interessiert an Mandanten, die PKH bekommen. Erlebe das gerade bei einer Freundin. Da zieht sich alles schon über 8 Jahre hin (Scheidung, Unterhalt). Der Anwalt läßt sich sehr viel Zeit mit all dem Kram. Und meine Freundin kann nichts dagegen tun. Ein Anwaltwechsel im laufenden Verfahren wird nur ganz selten bewilligt seitens der Stelle, die für die PKH zuständig ist.

Es gibt da tatsächlich Höchsthonorare, unabhängig vom Arbeitsaufwand.

josch502009-06-16T13:26:02Z

Hallöchen,
in der Beziehung ist man glaube ich als "Nicht-Anwalt" überfragt und ich kann mir vorstellen, daß der Anwalt nicht an dem Fall interresiert ist. Aber bei den Amtgerichten gibt es sogenannte Rechtspfleger, die sind bestimmt bereit und in der Lage, Dir da verbindlich Auskunft zugeben. Einfach mal dort anrufen und den Fall schildern. Oder einen anderen Anwalt konsultieren!