Muss mein Vater weiter Unterhalt zahlen wenn ich mich verlobe?

Mein Freund hat mir gestern einen Antrag gemacht und ich habe Ja gesagt. Wir haben auch schon seid längerer Zeit eine gemeinsame WOhnung. Dies hat sich bisher noch nicht auf die Unterhaltszahlungen ausgewirkt, wie ist es aber wenn wir verlobt sind??? Ich trau mich garnicht ihm davon zu erzählen.

2009-06-08T13:37:50Z

also ich bin 20 Jahre alt und mache die Ausbildung zur Erzieherin. Da man in dieser Ausbildung kein Geld verdient und sie eine andere Ausbildung voraussetzt, darf er zahlen. er verdient ja genug. also es ist nicht so, das ich ihm auf der tasche liegen.
ich bin allerdings nach der scheidung meiner eltern zu hause ausgezogen (mit 16 1/2) weil mir zu hause alles zu viel wurde. hab zuerst in na wg gewohnt und jetzt wohne ich mit meinem schatz zusammen!

Chrissy2009-06-15T13:35:46Z

Beste Antwort

Dein Vater muß natürlich weiter Unterhalt zahlen, die Verlobung hat damit nichts zu tun.

Durch die Verlobung ist Dein Freund ja nicht Dir gegenüber Unterhaltsverpflichtet. Solltest Du heiraten, hören die Unterhaltszahlungen selbstverständlich auf.

raul772009-06-10T08:14:51Z

dein vater muss weiter zahlen das hat mit deinem partner nichts zu tun aber später wenn er genug verdient und ihr seit verheiratet unter kann dich gut versorgen dann muss er nicht mehr zahlen

Wilken2009-06-08T06:37:46Z

Bei einer Verlobung wird er wohl weiterzahlen, bei ein Hochzeit sähe es anders aus.

angel_bibi222009-06-08T01:04:28Z

ICh frag mich gerade wie alt du bist das er überhaupt noch zahlen muss wenn du mit deinem freund zusammen wohnst.
Du hast doch dann sicher schon eigenes Einkommen oder?

Das sind ein paar Infos zu wenig für eine Anständige Antwort.

bob2009-06-07T23:55:52Z

Seine Unterhaltszahlungen muss er erst einstellen wenn Du für deine Lebensunterhalt alleine aufkommen kannst. Also entweder Du hast ein eigenes Einkommen, Du hast eine bestimmte Altersgrenze überschritten (ich glaube 25 Jahre) oder Du bist verheiratet oder lebst in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Sollte einer der Punkte für Dich zu treffen bekommst Du den Unterhalt unberechtigt das nennt man dann im übrigen Betrug und Dein Vater hat das Recht das Geld zurück zu fordern.

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