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Muss mein Vater Unterhalt zahlen?
Muss mein Vater mir, 21 Jahre und grade Ausbildung angefangen, Unterhalt zahlen? Er zahlt es nicht mehr. bekomme im Moment kein Kindergeld und nur die Ausbildungsvergütung von ca 600,- Netto.
also ich hjabe eine eigene wohnung, meine ausbildungsstätte liegt mehrere kilometer entfernt, fahre immer mit zug, und muss anzüge etc für meine ausbildung kaufen. das alles ist mit 600,- ziemlich knapp. deshalb brauche ich das. kindergeld habe ich shon beantragt, werde ich aber wie hier schon erwähnt nicht bekommen, also vielleicht noch dieses jahr aber danach nicht mehr.
7 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Dein Vater muss solange zahlen, bis du richtig arbeitest, also mit Ausbildung/Schule fertig bist.
Wie viel siehst du in der Düsseldorfer Tabelle(Siehe Quelle). Die is allerdings nicht Pflicht, sondern nur Maßstab, allerdings wird der auch vor Gericht angelegt! XD
Wenn dein Vater nicht zahlen kann kannst du zur ARGE gehn und n Antrag stelln und von da das Geld kriegn.
Wenn dein Vater nicht zahlen WILL, dann geh einfach zum Jugendamt! Er MUSS diese Geld zahlen!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Warum willst du in diesem alter deinem Vater noch auf der Tasche liegen?Du bist alt genug für dich selbst zu Sorgen.
- elliLv 6vor 1 Jahrzehnt
Also, Kindergeld gibt es schon mal nicht, wenn du 600 Euro NETTO hast.
"Wenn das Kind eine Schul- und Berufsausbildung oder ein Studium absolviert und nicht mehr als 7.680,- Euro Einkünfte im Jahr hat.. Bei einem Euro mehr wird das Kindergeld zurückgefordert."
http://www.treffpunkteltern.de/kindergeld/kinderge...
Und wenn du noch bei deiner Mutter lebst, sieht es mit Unterhalt des Vaters auch eher schlecht aus.
"Auszubildender, im Haushalt mindestens eines Elternteils lebend.
Anrechnung der Ausbildungsvergütung abzüglich 90,- Euro für ausbildungs- bzw. berufsbedingte Aufwendungen(Fahrkosten, Bücher usw.)*. Eigenes Einkommen des volljährigen Kindes wird, bereinigt um eventuelle Aufwendungen, in vollem Umfang auf den Bedarf abgerechnet."
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhalt...
und "nur die Ausbildungsvergütung von ca 600,- Netto" ist eine Menge Geld.
Bei einer eigenen Wohnung steht dir wohl noch geringfügig Unterhalt zu. Aber wahrscheinlich nur dann, wenn du kein Kindergeld kriegst.
(dein Einkommen und das Kindergeld werden angerechnet).
Du könntest Wohngeld beantragen.
- vor 1 Jahrzehnt
Als erstes muÃt du Kindergeld beantragen.
Wenn es deine erste Ausbildung ist, (abgebrochne Ausbildung ist die erste) stelle beim Jugendamt einen Antrag. Da wird geprüft, wieviel dein Vater zahlen muÃ.
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- vor 1 Jahrzehnt
Ja er muss Unterhalt bezahlen und Kindergeld steht Dir auch zu .
Du muss es nur bei der Kindergeldkasse wieder beantragen.