Ist es möglich, eine GmbH bis zur Aufnahme der regulrären Geschäftstätigkeit - aber schon nach deren offiziellen Gründung - zu "parken". Soll heißen, in einen Zustand zu versetzen, dass keine monatliche Steuererklärung nötig ist und auch ansonsten keine Kosten (bspw. Mitgliedschaft IHK) etc. zu entrichten wären. Also z.B. Antrag beim Handelsregistergericht o.ä.
Weiß hier jemand Rat? Danke für Hinweise im Voraus!
2009-05-30T09:28:20Z
Zur Ergänzung: die GmbH besteht bereits. Wir möchten solange noch keine Einnahmen bestehen, die GmbH "parken".
Sandkorn2009-05-30T08:35:16Z
Beste Antwort
ich bin mir nicht ganz sicher, ob du das hier meinst:
Vorgründungsgesellschaft Sie ist meist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem Zweck einer GmbH-Gründung; Die Gesellschaft besteht vom Zeitpunkt des Zusammenschlusses der Gründer bis zum Abschluss des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages der späteren GmbH.
Mit dem formgültigen Satzungsbeschluss der GmbH entsteht eine Vorgesellschaft: die Vor-GmbH (auch GmbH in Gründung, kurz: GmbH i.G.) Diese besteht dann solange, bis sie durch Eintragung ins Handelsregister in die eigentliche GmbH übergeht.
hier steht es genau: http://de.wikipedia.org/wiki/Vor-GmbH
hmmm... Also so etwas wie eine vorübergehende Stillegung. Hast du einen Steuerberater? Der müßte dir weiter helfen können. Vielleicht kannst du auch Zahlungsaufschub beim Finanzamt bewirken. ... oder ähnliches.
...also, was du meinst, ist ein Mantel, auch gern Vorratsgesellschaft genannt. Man macht das oft, um Leuten, die eine GmbH betreiben wollen, Gründungsarbeit zu ersparen. Die kaufen dann halt die Anteile und nehmen die Geschäftstätigkeit auf.
Eine GmbH erwacht durch HR-Eintrag zur Person und muss ab da die üblichen Pflichten erfüllen.
Achtung: Verluste der GmbH gehen unter, wenn mehr als 50% der Anteilseigner wechseln, § 8c KStG.
um diesen ganzen stress zu umgehen habe ich eine -GbR- Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet. es müssen jedoch mindestens zwei personen sein. ein handelsregister eintrag ist am anfang noch nötig und die beiträge werden bei geringer geschäftstätigkeit bei der IHK unter 5200 euro nicht fällig. eine steuererklärung jedoch zum 10. eines monats - ist aber nicht schlimm auch wenn z.b. nur telefonkosten anfallen. einwenig arbeit hat man bei einer selbstständikeit immer. der vorteil ist jedoch das man alle steuern beim finanzamt geltend machen kann und somit steuererstattungen erwirken kann