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XY GmbH GbR - ist diese Kombi möglich/sinnvoll?

Ich haben zur Zeit einen GbR Vertrag mit der GmbH. Die Firma läuft also unter

„Vorname Name & Firma GmbH GbR“

Im Haftungsfalle kann die GmbH doch nur bis zur Einlage haften, oder? Das würde doch bedeuten, das auch wenn im Vertrag steht „Vertreten durch XY“, das die GmbH nur bis zur Einlage haftbar gemacht werden kann und ich für alles Andere hafte oder?

Was hälst Du davon?

Wäre es nicht ratsam den Vertrag zu ändern um eine gerechte Haftungsverteilung sicher zu stellen?

Ist das überhaupt erlaubt eine „GmbH GbR“?

Was kann passieren?

Wurde ich da über den Tisch gezogen?

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Erlaubt schon, aber wieso sollte man....

    Die von euch praktizierte Konstellation ist vollkommenen daneben. GmbH soll ja dazu dienen, die Haftung auf die Einlage zu beschränken, wenn's mal Knallt hast du mit der von euch gewählten Firmenform alles an der Backe...

    Deshalb wählt man bei Zusammenschluss von GmbH und einer natürlichen Person die Rechtsform der GmbH & Co KG. Die natürliche Person ist der Kommanditist, der nur mit seiner Einlage haftet, der Komplementär haftet mit dem gesamten Vermögen. Da die GmbH diesen Part übernimmt, ist die Haftung hier auch begrenzt...

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn ich Dich richtig verstanden habe, bist Du als natürliche Person der eine Teil einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), der andere Teil ist eine GmbH

    bei der GbR haften alle Mitglieder mit ihrem Vermögen,

    das wäre bei Dir Dein gesamtes und bei der GmbH das Gesellschaftsvermögen (Einlage, evtl. mehr, wenn die GmbH gut da steht, was aber bei einer solchen Konstruktion fraglich erscheinen könnte...)

    Du solltest Dich in jedem Fall juristisch beraten lassen von einem Anwalt/Anwältin Deines Vertrauens, dazu ist die Materie viel zu schwierig

    damit eine Beratung erfolgreich verlaufen kann, solltest Du alle Unterlagen, vor allem den Gesellschaftsvertrag (GbR-Vertrag) und evtl., falls Du hast, auch den GmbH-Vertrag zur Besprechung mitnehmen...

    alles andere wäre wie Stochern im Nebel...

    viel Glück !

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallllööööchen,

    Das ist ja eine recht seltsame Firmierung. Da sind Kapitalgesellschaft ( GmbH ) und Personengesellschaft ( GbR )

    gemischt und eine solche Konstruktion gibt es dann als GmbH & Co KG. Bei der Konstruktion, die Du da hast, scheint mir was faul zu sein. Wer ist denn Gesellschafter der GmbH und wer ist Gesellschafter der GbR ? von der Haftung her ist nur die GmbH aus dem Schneider. die GbR ist voll drin. Da solltest Du mir mal ein Paar Details mailen, vor allem was mit der Firmierungskontruktion erreicht werden sollte. Wenn Du Lust hast,mail mir auch, ob es sich um eine reine Betriebsaufspaltung nach Besitzgesellschaft und Betriebsgesellschaft handeln soll, und welchen Gesellschaften Du wie stark verhaftet bist.

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Möglich ist es aber m.E. völlig unsinnig und gefährlich.

    Die GmbH haftet mit ihrem Vermögen, die anderen Gesellschafter voll und unbegrenzt. Da bietet sich eher die GmbH u. Co. KG an. Da haften alle nur mit dem eingesetzten Kapital.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Also das ist mal eine sehr gewagte Konstruktion. Hier wird eine Personengesellschaft (GbR) mit einer Kapitalgesellschaft (GmbH) verbunden. Es ist richtig, dass die GmbH nur in Höhe der Einlagen haftet. Die GbR haftet aber in jedem Fall gesmtschuldnerisch, also auch mit Privatvermögen. Meiner Meinung nach mußt Du den Vertrag unbedingt ändern.

    Quelle(n): Bin Groß- und Außenhandelskaufmann
  • vor 1 Jahrzehnt

    Totaler Unsinn! - eine Gmbh ist eine Kapitalgesellschaft (mit entsprechender Haftungsbegrenzung) eine GbR ist eine Personengesellschaft, bei der alle haften.

    Einzige Kombinationsmöglichkeit ist wohl die GmbH & Co KG, bei der man den schwarzen Peter der Haftung auf die GmbH abwälzen kann.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du solltest auf jeden Fall einen Gesellschaftsvertrg aufsetzen. Einen Grund, warum man diese Form der Gesellschaft nicht wählen sollte, wenn der Vertrag vernünftig aufgesetzt ist, gibt es nicht. Allerdings solltest Du Dich beraten lassen, wie dieser Vertrag aussehen sollte.

    Wenn die GmbH-Gesellschafter nicht einwilligen wollen, Deinen Vetrag zu unterschreiben, zieh Dich besser schnell zurück.

    Die von den anderen hier genannte Kombination der GmbH&Co.KG ist zwar an sich sinnvoller, kostet aber auch Geld. Für eine GbR-Gründung zahlt man nichts, man muss sie ja nicht mal eintragen lassen. Wenn Deine Verbindung mit der GmbH längerfristig sein soll und nicht nur für ein spezifisches Projekt, solltet ihr überlegen, das Geld nicht besser zu investieren und eine andere Gesellschaftsform zu bilden. Evtl. besteht ja auch die Möglichkeit, Dich als stillen Gesellschafter in die GmbH einzugliedern. Das muss nicht unbedingt mit einer Geldeinlage zusammenhängen. Inzwischen gibt es auch die Möglichkeit, "nur" Know-How beizusteuern.

    Grundsätzlich solltest Du Deine Entscheidung nochmal überdenken und dabei miteinbeziehen, wofür diese GbR gebildet wurde und ob es überhaupt ein nennenswertes Verlustrisiko für euch (bzw. in diesem Fall vor allem für Dich) gibt. Vor allem solltest Du Dich über die GmbH informieren. Vergiss dabei nicht die einzelnen Gesellschafter unter die Lupe zu nehmen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich weis im mom nicht, was für ein vertrag du abgeschlossen hast, aber eine gmbh gbr gibt es nicht. es gibt z.b. gmbh & co kg. und vorname name & x gmbh gbr gibs schon gar nicht...

    man will dich da über den tisch ziehen, -gib lieber ein paar euro für einen rechtsanwalt aus. um den richtigen anwalt zu finden, wendest du dich am besten an deinen hiesigen anwaltsverein...!!!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der letzte Satz Deiner Frage ist absolut richtig.

    Es gibt doch andere Formen und Kombinationen die sinnvoller sind. Fag mal einen Wirtschaftsberater oder melde für kleines Geld eine Ltd. im Ausland an und werde damit Teilhaber.

    Kombinationen gibt es genug.

    Ist lange her, dass ich den Kram mal gelernt habe, aber es gibt doch immer noch Gesellschaftsformen, die Haftungsbeteiligungen anders regeln, auch unter dem Schutz des GmbH Mäntelchens.

    Erkundige dich mal nach OHG,

    KG,

    Gmbh&co. KG. LTD,

    freie Handelsgesellschaft OHG.KG

    Der Fantasie sind da kaum Grenzen gesetzt, allerdings sind einige Formen in Vergessenheit geraten, aber immer noch rechtlich wirksam

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