steht mir da mehr zu?

wir möchten ein Pflegekind bei uns aufnehmen. Nun wurde uns ein kleines Mädchen vorgeschlagen und wir möchten sie gerne aufnehmen. Bei dem Kind besteht der VERDACHT auf eine leichte Behinderung. Nun hat mir ein Bekannter erzählt, das mir für ein behindertes Kind ein mehrfaches des Pflegegeldes zusteht? Ist das so richtig?
Vom Jugendamt wurde uns das nicht mitgeteilt....

2009-05-16T02:45:27Z

Schlumpf... natürlich nicht. Wir werden sie so oder so aufnehmen. Aber ich lasse mich natürlich auch ungerne übergehen. Das immer solche blöden Kommentare kommen, sobald man sich mal informiert über finanzielle Dinge... Man bekommt für so etwas eh nur einen Hungerlohn, aber das wissen die wenigsten.

Schlaumeier2009-05-16T04:00:04Z

Beste Antwort

Hallo
Deine eigentliche Frage kann ich zwar nicht selber beantworten. Aber es gibt ja Tabellen aus denen genau hervorgeht wie viel Dir zu steht.
Wenn Dir das Jugendamt nicht weiter helfen will, kannst Du ganz zwanglos beim Familien Ministerium anfragen. Sowohl auf Landes Ebene, wie auch auf Bundesebene gibt man Dir gern kostenlos antwort.
Soviel zu Deiner Frage.
Bei manchen Kommentaren allerdings stellt sich mir eine ganz andere Frage. Nämlich wer hier wirklich eine Behinderung hat. Dein Pflegekind, oder so mancher Verfasser der hier ab gegebenen Kommentare.

whyskyhigh2009-05-16T17:41:45Z

ja
einfach fragen zb jugendamt

erwin Lindemann2009-05-16T10:33:20Z

Es besteht ja nur der Verdacht auf eine leichte Behinderung.
Wir sollten doch alle hoffen, dass sich dieser Verdacht nicht bestätigt.
Sollte das doch der Fall sein, bekommt ihr sicher mehr Pflegegeld!

Anonym2009-05-16T09:44:29Z

In erster Linie sollte ja wohl das Kind im Vordergrund stehen, nicht das finanzielle..............
Wenn man ein Pflegekind aufnimmt, sollte man über gewisse Voraussetzungen verfügen..........
Ich hoffe ja nicht das finanzielle Aspekte der Grund für diesen Schritt waren..............

Anonym2009-05-16T09:40:56Z

Soweit ich weiß, steht dir mit einem behinderten Kind tatsächlich mehr zu, allerdings muss dafür ein ärztliches Attest vorliegen. Das Problem wird wohl sein, dass nur der Verdacht besteht. Also unbedingt einen Arzttermin ausmachen und das mit dem dann abklären. Wenn der Arzt es bestätigen kann, dann kannst du einreichen, dass du mehr Pflegegeld bekommst.

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