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steht mir da mehr zu?

wir möchten ein Pflegekind bei uns aufnehmen. Nun wurde uns ein kleines Mädchen vorgeschlagen und wir möchten sie gerne aufnehmen. Bei dem Kind besteht der VERDACHT auf eine leichte Behinderung. Nun hat mir ein Bekannter erzählt, das mir für ein behindertes Kind ein mehrfaches des Pflegegeldes zusteht? Ist das so richtig?

Vom Jugendamt wurde uns das nicht mitgeteilt....

Update:

Schlumpf... natürlich nicht. Wir werden sie so oder so aufnehmen. Aber ich lasse mich natürlich auch ungerne übergehen. Das immer solche blöden Kommentare kommen, sobald man sich mal informiert über finanzielle Dinge... Man bekommt für so etwas eh nur einen Hungerlohn, aber das wissen die wenigsten.

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo

    Deine eigentliche Frage kann ich zwar nicht selber beantworten. Aber es gibt ja Tabellen aus denen genau hervorgeht wie viel Dir zu steht.

    Wenn Dir das Jugendamt nicht weiter helfen will, kannst Du ganz zwanglos beim Familien Ministerium anfragen. Sowohl auf Landes Ebene, wie auch auf Bundesebene gibt man Dir gern kostenlos antwort.

    Soviel zu Deiner Frage.

    Bei manchen Kommentaren allerdings stellt sich mir eine ganz andere Frage. Nämlich wer hier wirklich eine Behinderung hat. Dein Pflegekind, oder so mancher Verfasser der hier ab gegebenen Kommentare.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Jugendamt wird sich dabei schon seinen Teil gedacht haben... ihr sollt das Kind ja auch nicht nach eurer "Bezahlung" aussuchen!

    Ich habe selbst neulich eine Reportage über Pflegefamilien gesehn, und mir ist schon klar, dass man dafür einen "Hungerlohn" bekommt... ich habe auch Respekt davor, wenn ihr euch dazu entscheidet ein Pflegekind aufzunehmen, dazu noch ein behindertes...

    Wieso hakst du nicht einfach nochmal beim Jugendamt nach, ab wann es wirklich diesen "Mehrverdienst" für ein behindertes Kind gibt. Du sagst ja selbst, es besteht bei eurem nur der VERDACHT.

    Vielleicht teilt das Jugendamt solche Informationen ja auch erst mit, wenn die Vermittlung für das Kind feststeht... damit genau daran die Entscheidung eben nicht festgemacht wird.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja

    einfach fragen zb jugendamt

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es besteht ja nur der Verdacht auf eine leichte Behinderung.

    Wir sollten doch alle hoffen, dass sich dieser Verdacht nicht bestätigt.

    Sollte das doch der Fall sein, bekommt ihr sicher mehr Pflegegeld!

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Soweit ich weiß, steht dir mit einem behinderten Kind tatsächlich mehr zu, allerdings muss dafür ein ärztliches Attest vorliegen. Das Problem wird wohl sein, dass nur der Verdacht besteht. Also unbedingt einen Arzttermin ausmachen und das mit dem dann abklären. Wenn der Arzt es bestätigen kann, dann kannst du einreichen, dass du mehr Pflegegeld bekommst.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    In erster Linie sollte ja wohl das Kind im Vordergrund stehen, nicht das finanzielle..............

    Wenn man ein Pflegekind aufnimmt, sollte man über gewisse Voraussetzungen verfügen..........

    Ich hoffe ja nicht das finanzielle Aspekte der Grund für diesen Schritt waren..............

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