Meine Mutter wohnte bis voriges Jahr in 1 Altbauwohnung. Keine eigene Wasseruhr . Wohnung voller Schimmel , Vermieter tat nix. Sie ist dann auf meinen Rat ausgezogen , die Wohnung war per sofort zu mieten , was sie auch tat. Der Alte vermieter lies sich nicht auf Fristlose Kündigung wegen Schimmel ein , da er angeblich nix davon wusste. Aber das ist Nebensache. Wir haben dann die Kündigungsfrist eingehalten und zum 1.7.08 gekündigt. Ausgezogen ist sie am 1.4.08 Jetzt kam im April die Jahresabrechnung. Er baute nach dem Auszug eine Wasseruhr in jede Wohnung ein. Die kosten legte er auf die Mieter um , was meines Erachtens nicht rechtens ist. Von der wasseruhr hatte meine Mutter rein garnix da sie ja nicht mehr da wohnte. Den Widerspruch akzeptierte er nicht mit der Begründung: Grund und Arbeitspreis beziehen sich nicht auf den Einbau der Uhren . In allen vorherigen Abrechnungen ist nie die Rede von Grund -und Arbeitspreis. Es war ein Vermieterwechsel da der alte Vermieter starb , sein Sohn ist jetzt der neue Vermieter und der macht was er will. Der wasserverbrauch wurde immer durch die Anzahl der Personen geteilt . Ist auch nicht rechtens. Bitte um schnelle Hilfe da morgen Frist abläuft zwecks neuem Widerspruch . Danke für eure Antworten
Sprendlinger2009-05-13T00:05:03Z
Beste Antwort
Der Einbau der Wasseruhr ist nicht umlagefähig. Die anteiligen Kosten der Umlage muss Deine Mutter zahlen, auch wenn sie nicht mehr in der Wohnung wohnte, aber noch gemietet hatte. Der Grundpreis bezieht sich wohl auf die Zählermiete (umlagefähig) und der Arbeitspreis auf den abgelesenen Wert. Deine Mutter dürfte dann aber Arbeitspreis -0 0 haben, da sie nichts mehr verbraucht hat
MaÃgeblich ist nicht der Tag des Auszugs, sondern der Tag des Ablaufs des Mietverhältnisses. Deine Mutter hat zum 01.07.08 gekündigt, bis dahin muà sie die Miete zahlen, und ebenso die Nebenkosten. Wenn die Wasseruhren vor dem 01.07. eingebaut wurden, muà sie die umgelegten Kosten anteilig bis einschlieÃlich 30.06. übernehmen. Wenn vorher keine Wasseruhr eingebaut war, kann keine Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch erfolgen, sondern es wird der im Mietvertrag vereinbarte Umlegungsschlüssel angewandt: entweder Anzahl der Personen oder GröÃe der Wohnung. Wenn Deine Mutter nach dem 01.04. nicht mehr dort gewohnt hat, fällt ja eh kein Verbrauch an, allerdings ist trotzdem der Grundpreis fällig. Da werdet Ihr nichts machen können.
Euer Mietverhältnis ist vom Einbau der Wasseruhren nicht mehr betroffen. Hierfür sind keine zusätzlichen Kosten zu zahlen. Ansonsten sollte der Wasserverbrauch so abgerechnet werden, wie er im Mietvertrag vereinbart wurde. Der Vermieter kann bei Abschluss des Mietvertrages festlegen, ob er nach m² oder Personen mangels vorhandener Messeinrichtungen abrechnen möchte. Ich persönlich halte die personenbedingte Abrechnung für etwas fairer, weil ansonsten 1 Person in einem 30m² Appartment wesentlich weniger zahlt als die Alleinsteinstehende auf 120 m².
Soweit ich weià ist der Einbau von Wasseruhren in jedem Fall umlegbar und zwar können jährlich 11% der gesamten Installationssumme auf alle vermieteten Einheiten nach qm umgelegt werden.
Ist der Einbau nach dem Auszug erfolgt, so kann er nicht mehr berechnet werden, da ihr zu dieser Zeit nicht mehr in der Wohnung gewohnt habt. Auch etwaige Leasing- oder MIetkosten für die Wasseruhr dürfen dann nicht mehr auf eure (ehemalige) Wohung umgelegt werden.
Der deutsche Mieterbund weist darauf hin, dass die rechtlichen Regelungen, wie der Wasserverbrauch ohne Zähler abgerechnet wird, in den Bundesländern unterschiedlich sind. Wenn die Betriebskosten nach der Wohnfläche auf die Mieter verteilt werden, muss der Vermieter allerdings die Anteile für leer stehende Wohnungen übernehmen.
Du solltest aber auf alle Fälle noch einmal beim Mieterbund o. ä. nachfragen, da diese Angaben keine Garantie auf Richtigkeit sind.