Kann ich als Patient testamentarisch festlegen, dass ich nicht mit Essen reichen am Leben erhalten werde?
Anstatt meinen Vater in Würde sterben zu lassen, wird er jetzt mit Schulmedizin gequält:
Er bekommt wegen seines Epilptischen Anfalls Kepra, was den Organismus dämpft. Deshalb gibt man ihm Abführmittel, um den Darm wieder in Schwung zu bringen. Wenn ihm das Schmerzen bereitet, gibt man ihm mehr Schmerzmittel, was wieder dämpft und zur Folge hat, dass man ihm noch mehr Abführmittel geben muss. Weil ihm das noch mehr Schwerzen bereitet, helfen die Schmerzmittel natürlich nur bedingt. Und das gibt eine Schraube ohne Ende, bis er Essen und Trinken erbricht und endlich verscheiden kann. Aber vorher wird er noch drogenabhängig gemacht, oder ich hab die Polizei im Haus wegen unterlassener Hilfeleistung.
@Sebistyla ich habe gar keinen Hausarzt. Ich lebe so gesund, dass ich zur Zeit keinen brauche. Und selbst wenn! Wem kann ich denn wirklich vertrauen? Diese Götter in Weiß sind ja wohl schlimmer als Medizinmänner im Busch, wenn ich sehe, wie mein Vater gequält wird! Und natürlich geht bei dieser Behandlung sein ganzes Gespartes und sein Haus für die Pflege drauf! Am Ende wird es nicht einmal für die Beerdigung reichen!
@Forelle, das sehe ich auch so. Mein Vater ist nicht mehr in der Lage, etwas abzulehnen. Darum haben die Herren volle Handhabe über alles. Meine Frage galt ja auch mir. Was ich tun kann, um mir so ein Schicksal zu ersparen.
@Forelle, das sehe ich auch so. Mein Vater ist nicht mehr in der Lage, etwas abzulehnen. Darum haben die Herren volle Handhabe über alles. Meine Frage galt ja auch mir. Was ich tun kann, um mir so ein Schicksal zu ersparen.
@Berolina Die Zwangsernährung über die Magensonde konnten wir noch gerade mal so unterbinden, weil mein Vater tatsächlich eine Patientenverfügung aufgesetzt hatte. Aber dass man einem dann das Essen in den Mund schiebt, ob man Appetit hat oder nicht, dass man einem die Abführmittel aufnötigt, ob man das will oder nicht, daran hat er nicht gedacht.
Woran ist alles zu denken bei so einer Patientenverfügung und muß die notariell abgesichert sein oder reicht es, sie beim Arzt, beim Anwalt oder bei den Verwandten zu hinterlegen?