Höhe der Abfindung bei Auflösung des Arbeitsvertrages ?

Eine Frage an Leute, die sich etwas damit auskennen.
Mal angenommen man (oder Frau) arbeitet seit 19 Jahren bei der BfA ( jetzt "Deutsche Rentenversicherung) und es besteht eine Grad der Behinderung mit 30 % sowie bestätigten Gleichstellung (auf 50 %).
Auch eine längere Krankschreibung wegen Burnout ist zu berücksichtigen.
Seitens des Arbeitgebers werden bei Auflösung des Arbeitsvertrages
24 Monatsgehälter als Abfindung angeboten.
Nach meinen bisherigen Recherchen werden i.d.R. 0,5-2 Monatsgehälter je Arbeitsjahr berechnet.
Frage: Mit welcher Anzahl an Monatsgehältern könnte man bei geschickter Vorgehensweise im besten Falle rechnen ?

Bitte nur sinnhafte Antworten. (Danke)

Anonym2009-04-29T23:04:25Z

Beste Antwort

Das ist eine sehr Großzügige Abfindung. Normalerweise liegt die Abfindungs - Höhe bei 0,5 bis 1,0 Monatslohn pro Beschäftigungsjahr.
Mfg

Stefan R2009-05-01T11:01:00Z

Die Gerichte setzen i. d. R. 0,5 - max 1 Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit an, aber bestimmt keine 2 Gehälter, die Zeiten mit fetten Abfindungen sind bei Gericht längst vorbei!
Die Frage für mich wäre eher, haben den die Behörden (Arbeitsamt und Versorgungsamt) der Kündigung zugestimmt? Denn die haben das letzte Wort in der Sache, nicht der Arbeitgeber, sobald eine Gleichstellung und Behinderung vorliegt!
Ich gehe auch davon aus, dass der Burnout der Ausschlag gebende Punkt ist wegen der Auflösung. In aller Regel wird man eine Aufhebung mit Abfindung nur anbieten, wenn die krankheitsbedingte und somit personenbedingte Kündigung auf wackligen Füßen steht.
Weiter wäre zu beachten, dass das ALG wegen der Abfindung ruhen würde, bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine reguläre Kündigung greifen würde, falls man denn überhaupt Anspruch hätte wegen des Aufhebungsvertrages.
Ich würde eher darauf schauen, dass das Verhältnis nicht sofort endet, sondern eine Kündigungsfrist mit enthalten ist, als auf die Höhe der Abfindung zu schielen. 24 Gehälter bei 19 Jahren sind schon mehr als ein großzügiges Angebot, aber ein Job ist heute Gold wert! Egal wie viele, wenn man akzeptiert, kann man keine Klage mehr einreichen oder weitere Ansprüche mehr geltend machen und der Job ist futsch!

Heinz K2009-04-30T07:10:30Z

Die Abfindungshöhe, die der Arbeitgeber angeboten hat, ist absolut in Ordnung. Vor einem Arbeitsgericht wäre mehr nicht rauszuholen. Die Regelabfindung wäre ein halbes Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr. Bei 19 Jahren Beschäftigung wären dies dann halt 9,5 Monatsbruttogehälter.

Es gibt auch keine gesetzliche Grundlage oder Regelung, die dies bestimmt. Also mit 24 Monatsgehältern Abfindung hat der Arbeitgeber ein sehr gutes Angebot gemacht.

Aber bedenke bitte. Bei der BFA handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung, die im Gegensatz zur privaten Wirtschaft einige Vorzüge selbst bei Krankheit und Behinderung bietet.

Also dreimal überlegen, bevor man solch eine Deal eingeht. Und auch Vorsicht, da das Arbeitsamt eine Sperre von drei Monaten verhängen wird. Und weitere Vorsicht, dass nach einem Jahr ALG I Bezug die ARGE die Abfindung mit einbeziehen wird.

Also überlege es ob solch ein Deal von Vorteil sein könnte oder nicht.

C.N. B2009-04-30T06:29:26Z

Das hängt glaub ich von dir und deinem Arbeitgeber ab.

Soweit ich weiss sind Abfindungszahlungen nicht gesetzlich vorgeschrieben und müssen nicht gezahlt werden. Also ich glaube 2 Monatsgehälter/Jahr wäre zu hoch angesetzt, da wäre ich vorsichtig, nicht das die zu dir sagen, alles klar dann bekommst du halt gar nichts.

Geh zu nem Rechtsanwalt (1tes Beratungsgespräch meist kostenlos), sprich dich mit dem ab und versuche deinem Arbeitgeber gegenüber sachlich deine Forderung zu argumentieren.

Das würde ich so machen. Mit vagen Vermutungen und gefährlichem Halbwissen kann man sich denk ich schnell mal in die Nesseln setzen.

Ich drück dir die Daumen

Anonym2009-04-30T06:00:56Z

Da würde ich mir einen Fachanwalt nehmen, da ist man auf der sicheren Seite. Das Angebot von 24 Monatsgehältern bei 19 Arbeitsjahren ist schon relativ angemessen.
Es ist nicht immer gut eine sehr hohe Abfindung zu erhalten, man sollte bedenken, dass es zu einer Sperrfrist des Arbeitslosengeldes I kommen kann. Man muss dann erst mal die Abfindung aufbrauchen, um dann das Arbeitslosengeld zu bekommen, es sei denn, man findet schnell wieder eine Arbeit, dann hat man dann noch was von der Abfindung. Eine steuerliche Belastung ist die Abfindung auch.
Wie gesagt, wenn es um Kündigung und Abfindung geht sollte man sich einen guten Anwalt suchen.