Kann mir das ALGII gekürzt werden, wenn...?

...ich eine vor dem Beginn des ALGII-Bezuges unterbrochene Ausbildung nicht fortsetze (also abbreche)?

2009-04-22T10:21:22Z

@Gina: ich hab noch nie ALG 1 bekommen. Hab ne schulische Ausbildung gemacht (angefangen) und somit noch nichts in die Arbeitlosenversicherung einbezahlt.

2009-04-22T10:34:45Z

@wow: ich bin doch schon längst arbeitslos gemeldet! Bekomme ja zur Zeit Hartz IV, nur ursprünglich hatte ich vor, im September die Ausbildung fortzusetzen, was auch das Arbeitsamt weiß...

2009-04-22T10:40:55Z

Nochmal ganz klar, damit das keiner missversteht: ich hab im Herbst 2008 die Ausbildung unterbrochen und für die Zeit der Unterbrechung bekomme ich Hartz IV. Im Herbst 2009 wollte ich ursprünglich weitermachen.

2009-04-22T10:42:05Z

Meine Frage bezieht sich darauf, ob ich ab Herbst 2009 dann für eine paar Monate weniger Geld bekomme, wenn ich sage, ich mache nicht weiter.

2009-04-23T10:51:37Z

@Gina: Keine Sorge, wenn ich Anspruch auf ALG1 gehabt hätte, wüsste ich das! Wenn du das bekommen hast, dann wird es wohl einfach dran liegen, dass du die Ausbildung ABGESCHLOSSEN hattest.

@FrauHolle: Ich hab meine Gründe, aber ich muss hier nicht mein Privatleben dokumentieren. Ich hab Abitur und kann jederzeit noch studieren, ich werd mein Plätzchen auf dem Arbeitsmarkt schon finden.

Anonym2009-04-22T12:20:47Z

Beste Antwort

Gegenfrage: Weshalb willst du die Ausbildung denn nicht fortsetzen?

Ohne abgeschlossen Ausbildung sind deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt noch viel schlechter. Überlege dir das noch mal gut.

Anonym2009-04-22T10:32:36Z

wichtig wäre der grund für die unterbrochene ausbildung. da jeder bezieher von alg2 verpflichtet ist, sich um arbeit zu kümmern, kann die arbeitsargentur auf fortführung der ausbildung bestehen oder ggf die leistungen kürzen, bzw ganz streichen. wenn gesundheitliche gründe gegen eine weiterausbildung bestehen, wird dieses durch einen bestellten arzt bestätigt. in dem fall wird nix gekürzt.
mfg

wow2009-04-22T10:23:39Z

grundsätzlich hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Wenn es sich allerdings bei der Ausbildung schon um eine geförderte Maßnahme handelt, kann ein unbegründeter Abbruch ggf. als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden und das kann finanzielle Nachteile bringen.

Um auf keinen Falle irgendwelche Nachteile zu "kassieren" würde ich die Angelegenheit zuvor mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Amtes (ARGE) durchsprechen. (dort müßtest Du Dich ja ohnehin demnächst arbeitlos melden).

Sus2009-04-22T10:19:19Z

Hallo,stelle mal deine Frage in diesem Forum:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/default.aspx

rohrbruch2009-04-22T10:18:16Z

ja, wegen eigenverschuldung.

@wow in welchem land lebst du denn? in der brd ist es leider so, dass gelder aus diesem grund gekürzt werden.


die frage nach dem grund für die nichtfortsetzung ist in dem fall wirklich wichtig. gesundheitlich oder ein anderer relevanter grund muss schon vorliegen.

wie sus schon sagt, bei tacheles nachfragen oder im elo forum oder bei http://forum.hartz.info/


und wie hoch ist das alg1 gina? mach mal bissl langsam und lies auch weiter.

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