Wenn ich am 20.ten April...?
...dabei erwischt würde, wie ich vor Publikum eine Liste verlesen würde, welche in etwa so aussähe: ...und im Lager Auschwitz x Juden unter der Leitung von SS Sturmbannführer y, im Lager... naja, und so weiter...
Könnte ich mich dann damit rausreden, daß ich lediglich den internationalen Gedenktag des Holocausts begangen hätte?
Mir geht es nicht darum, was mein Gewissen von mir denken würde, sondern ob ich mich vor einem Gericht auf diese Weise verteidigen könnte.
Um die Sachlage klarer zu gestalten... nehmen wir an ich spräche nüchtern, wäre in einen schwarzen Anzug gekleidet, begänne meine Aufzählung mit "Im Zuge der so genannten Endlösung der Judenfrage" und schlöße mit "und nun laßt uns alle eine Minute stumm der Tragik jener Zeit gedenken".
@Erich. Es ist der offizielle, internationale Gedenktag. Habe ich jedenfalls im Rahmen dieser Antirassismuskonferenz in jeder Zeitung lesen müssen.