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Wenn ich am 20.ten April...?
...dabei erwischt würde, wie ich vor Publikum eine Liste verlesen würde, welche in etwa so aussähe: ...und im Lager Auschwitz x Juden unter der Leitung von SS Sturmbannführer y, im Lager... naja, und so weiter...
Könnte ich mich dann damit rausreden, daß ich lediglich den internationalen Gedenktag des Holocausts begangen hätte?
Mir geht es nicht darum, was mein Gewissen von mir denken würde, sondern ob ich mich vor einem Gericht auf diese Weise verteidigen könnte.
Um die Sachlage klarer zu gestalten... nehmen wir an ich spräche nüchtern, wäre in einen schwarzen Anzug gekleidet, begänne meine Aufzählung mit "Im Zuge der so genannten Endlösung der Judenfrage" und schlöße mit "und nun laßt uns alle eine Minute stumm der Tragik jener Zeit gedenken".
@Erich. Es ist der offizielle, internationale Gedenktag. Habe ich jedenfalls im Rahmen dieser Antirassismuskonferenz in jeder Zeitung lesen müssen.
7 Antworten
- angelLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Und wieder eine dieser sinnlosen Wenn-Fragen.
Tu es und Du wirst sehen was passiert. Oder laß es bleiben (es ist ja eh Blödsinn) und lebe unbehelligt weiter.
- vor 1 Jahrzehnt
100% sicher bin ich mir nicht, aber es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass deutsche Gerichte keine Verhandlungen gegen Geisteskranke führen. Es ist zu vermuten, dass man Leute wie Dich in eine geschlossene Anstalt einweisen würde.
Die Aussage ist meine rein persönliche Meinung und erhebt keinerlei Anspruch auf Allgemeingültigkeit.
- vor 1 Jahrzehnt
Deine Intension ist ja nicht schwer erkennbar..du schreibst "wenn ich erwischt werde..."! Wenn jemand seiner Meinung nach "erwischt" wird, dann weià derjenige wohl im Vorfeld das das was er macht Unrecht ist.
Wenn Du dann auch noch in einem stolzem Ton Deine "Liste" vorliest dann wirst Du Dich wohl kaum mit einer freundlichen Gedenken Ansprache raus reden können......
Vor Gericht würde man Dich sicher fragen warum all das "negative" im Detail vorgetragen wurde,sprich Zahlen der Toten und Namen der Befehlsgeber.DAS denke ich mal würde Dir vor Gericht sozusagen den Hals brechen und keiner würde Dir glauben.
Gut...ich sag Dir was...ich ginge Kotzen...!
nix für Ungut,aber das ist ein Thema was eigentlich jeder Mensch für sich selbst beantworten muÃ.Ein Richter wird sich nicht beeinflussen lassen vom ÃuÃeren bei solch einer Thematik.
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- vor 1 Jahrzehnt
Wenn Du eine Liste der emordeten Juden vorliest um derer zu gedenken, ist dies wohl kaum strafbar.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein damit kannst du dich nicht rausreden. Der 20. April ist nicht ein derartiger Gedenktag. Der Gedenktag ist in Deutschland am 27. Januar.