Wer haftet an Personenschäden in der Sauna wenn eine Glastüre beim Öffnen zerbricht und dem Geschädigten?
multiple Schnittwunden zufügt ?
2009-03-25T10:15:45Z
öffentliche Sauna nach dem Aufguss. Ein Gast ging vor mir raus öffnete die Tür diese zerbrach und die Scherben verursachten die Schnittverletzungen..Warum sie zerbrach weiss ich nicht....
Lord M2009-03-25T10:33:50Z
Beste Antwort
Es gibt drei Personenkreise, die haftbar gemacht werden können. Wer das im Einzelnen ist, kommt auf den Unfallhergang an. Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, Leistungen einer Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen, anderenfalls haftet die Person, die für den Unfall verantwortlich gemacht wird, persönlich.
1.: Der Betreiber haftet: Es ist die Frage, ob die Sauna privat war, oder ob es sich um eine gewerbliche Sauna handelte. Entsprechend kommt die private bzw. gewerbliche Haftpflicht für alle Personenschäden des Gastes auf. Als Beispiel kann die Tür trotz Vorschäden (kleine Risse, Kratzer und Sprünge) nicht ausgetauscht worden sein. Oder der Boden war nicht ausreichend rutschfest, wodurch der Gast gegen die Tür stürzen konnte.
Besteht eine solche Haftpflicht nicht, haftet der Betreiber der Sauna persönlich.
2.: Der Gast haftet: Wenn der Gast jedoch fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben sollte, so hat dieser für die Schäden aufzukommen (eventuell seine private Haftpflicht), die Personenschäden hätte er sich indes selbst zuzuschreiben und würden anteilig von seiner Krankenkasse getragen. Wenn er also die Tür mit Wucht aufgestoßen oder zugeworfen oder durch Einschlagen oder Einwerfen beschädigt hätte.
3.: Der Hersteller/Monteur haftet: Zuletzt kann auch der Hersteller für Schäden haftbar gemacht werden, wenn z.B. eine Gewährleistungsgarantie besteht, und die Tür durch einen technischen Defekt zerbrach. Zum Beispiel kann es sich um Materialfehler oder Einbaufehler handeln, welche zu Spannungen im Material führen, wodurch das Glas brechen kann.
Welcher der drei Fälle nun vorliegt, kann ich nicht feststellen, dafür sind die Fakten zu dürftig dargestellt.
Der Betreiber haftet, es sei denn, der Verursacher handelte vorsätzlich. Ganz ehrlich gesagt, kann ich mir die Situation so in einer öffentlichen Sauna nicht so recht vorstellen. Die Türen dort bestehen aus extrem dickem Sicherheitsglas, das beim Zerbrechen, ähnlich wie Autoscheiben, in kleine Würfel zerbricht, die keine Schnittverletzungen hervorrufen dürften.